Hallo Mike,
die Bundesregierung will die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 grundlegend reformieren.
Bei Erwerbsminderungsrenten sollen ab 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden. Der Hinzuverdienstdeckel soll in diesem Zuge entfallen.
Erwerbsgeminderte Menschen sollen so bessere Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bekommen. Zu beachten ist dabei aber, dass die Arbeit im Rahmen des eingeschränkten Leistungsvermögens liegen muss, das Grundlage für die Rente ist. Wenn eine Arbeit ausgeübt wird, die nicht zur verminderten Erwerbsfähigkeit passt, kann der Anspruch auf die Rente verloren gehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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