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Experten-Antwort

Hinzuverdienstdeckel bei Teilerwerbsminderungsrente

von Mike22.12.2022 | 21:47
233 Ansichten
4 Antworten
Hallo, wenn mein Hinzuverdienstdeckel in 2022 28.000 € war, hab ich nichts von der neuen pauschalen Anrechnungsfreigrenze von ca. 34.800 €?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2022 | 08:14

Hallo Mike,

die Bundesregierung will die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 grundlegend reformieren.

Bei Erwerbsminderungsrenten sollen ab 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden. Der Hinzuverdienstdeckel soll in diesem Zuge entfallen.

Erwerbsgeminderte Menschen sollen so bessere Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bekommen. Zu beachten ist dabei aber, dass die Arbeit im Rahmen des eingeschränkten Leistungsvermögens liegen muss, das Grundlage für die Rente ist. Wenn eine Arbeit ausgeübt wird, die nicht zur verminderten Erwerbsfähigkeit passt, kann der Anspruch auf die Rente verloren gehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W°lfgangam 22.12.2022 | 22:17
Hallo Mike, pauschal frei ab 2023/34.800 € ist anrechnungsfrei! natürlich greift ab 2023 daher erst ein 'Hinzuverdienstdeckel' bei Einkommen > 34.800 € Gruß w.
Schadeam 23.12.2022 | 06:56
....wenn es diesen Deckel überhaupt ab 2023 noch gibt....
HiergibtsKekseam 23.12.2022 | 13:30
Die HinzuverdienstGRENZE bei teilweiser Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023 liegt sogar noch etwas höher, nämlich bei 35.647,50 Euro. Bei Menschen, die in den letzten 15 Beitragsjahren mindestens in einem Jahr besonders viele Entgeltpunkte erzielt haben, kann diese individuelle Hinzuverdienstgrenze sogar noch deutlich höher liegen, im Extremfall sogar über 66.000 Euro. Sie dürfen also ab dem Jahr 2023 deutlich mehr hinzuverdienen zu Ihrer teilweisen EM-Rente, ohne dass Ihre Jahresbruttorente dadurch gekürzt wird. Die Begrenzung der täglichen Arbeitsstunden auf "unter 6 Stunden" muss natürlich trotzdem eingehalten werden. PS: der bisher geltende HinzuverdienstDECKEL (nicht die HinzuverdienstGRENZE) wird ab 2023 übrigens komplett abgeschafft.
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