Hallo Kphoffi,
sie haben richtig gehört: Die Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente wird dieses Jahr von 6.300,- Euro auf 44.590,- Euro jährlich angehoben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Kphoffi,
sie haben richtig gehört: Die Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente wird dieses Jahr von 6.300,- Euro auf 44.590,- Euro jährlich angehoben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
...interessant, der Hinzuverdienst hebelt also die sonst nicht zulässige 3-Monats-Frist bei dieser Altersrentenart aus!? Gruß w.Ergänzend: Tipp: speziell bei der Altersrente mit 45 Jahren ist der Beratungswille/das damit gleichzeitig geäußerte (formlose) Rentenantragsdatum entscheiden, da hier nur Rentenbeginn/Nachzahlung ab Antragsmonat möglich ist. Gruß w.das "NUR" dürfte nicht ganz zutreffend sein, siehe AA §99 Punkt 2.5.8 => Hinzuverdienstfall Nicht "nur" Antragsmonat, es kann auch im Rahmen der Dreimonatsfrist disponiert werden
So ist es .-)das "NUR" dürfte nicht ganz zutreffend sein, siehe AA §99 Punkt 2.5.8 => Hinzuverdienstfall Nicht "nur" Antragsmonat, es kann auch im Rahmen der Dreimonatsfrist disponiert werden...interessant, der Hinzuverdienst hebelt also die sonst nicht zulässige 3-Monats-Frist bei dieser Altersrentenart aus!? Gruß w.
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