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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze

von udmu05.04.2014 | 19:07
1035 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Grund eines Arbeitsunfalles. In meinem Rentenbescheid steht das die Hinzuverdienstgrenze 480 € beträgt wie ist das mit der Stundenzahl? Kann ich einmal die Woche auch 5 Stunden Arbeiten? Besten Dank für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.04.2014 | 09:37

Wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro einhalten, können Sie grundsätzlich (auf Kosten Ihrer Gesundheit) auch mal mehr als drei Stunden arbeiten ...

4 Antworten

billiam 05.04.2014 | 19:22
Ist das Rente einer Berufsgenossenschaft? Denn eigentlich (also DRV) ist die Hinzuverdienstgrenze doch 450€ ?
udmuam 05.04.2014 | 22:54
Sorry, meinte 450 € Rente ist von der DRV
billiam 06.04.2014 | 17:59
Zu dieser Frage gibt es viele Antworten und Meinungen. Aber noch nie wurde eindeutig geschrieben: man darf nur bis zu 3 Stunden täglich arbeiten, ohne die Erwerbsminderung in Frage stellen zu lassen aber auch noch nicht: es ist in Ordnung, ab und zu mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten Es sieht wohl so aus, dass die Erwerbsminderung wohl bedeutet, dass nur ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden vorhanden ist aber nicht: wer mal über 3 Stunden kommt, ist wieder fit Ich selbst werde kein Risiko eingehen, auch wenn es schwer ist, einem Arbeitgeber auf Einhaltung dieser Arbeitszeit zu bestehen. Das konnte ich schon mit der teilweisen Rente zur Genüge erleben .
Marie am 07.04.2014 | 06:56
Hallo Udmu, die Hinzuverdienstgrenze von 450€ darf nicht überschritten werden, jedoch ist ein zweimaliges Überschreiten im Jahr möglich (z.B. wenn sie einmaliges Entgelt erhalten). Dieser Hinzuverdienst hängt nicht mit Ihrer Stundenanzahl zusammen, d.h. Sie können jede Woche so viel Stunden arbeiten wie sie möchten nur sollte die Grenze von 450€ am Ende des Monats nicht überschritten werden.
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