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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze

von Elisabeth23.02.2011 | 21:49
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe dauerhafte eu-Rente und wegen der Gutachter und meines Alters bin ich bu. Jetzt könnte ich eigentlich in meinem alten Beruf wieder arbeiten, weil ich deine Entlassungsklage gewonnen habe. Die Schwerbehindertenvertreterin sagt mir, dass ich im Rahmen der 400 Euro Job Regelung wieder rentenunschädllich arbeiten könnte. Ich sehe dies nicht nur rentenschädlich sondern auch für die Eingliederung als kontraproduktiv an. Hat denn meine Schwerbehindertenvertreterin recht und ich kann einen Beruf auf nehmen, wenn ich eigentlich bu bin. Ich kenne mich überhaupt nicht aus und weiß auch gar nicht, wie ich mich verhalten soll. Die Behörde hat mich gekündigt und diese Kündigung ist unwirksam . Also wird die Behörde mich nicht mit offenen Armen empfangen. Das ganze Verfahren hat zu meiner eu geführt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

zu den bisherigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen, dass die für Sie anzuwendenden Hinzuverdienstgrenzen in der Anlage 19 des Bescheides aufgeführt sind.

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2 Antworten

-_-am 23.02.2011 | 22:13
:P Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Bestand die Berufsunfähigkeit bereits am 31.12.2000, wird die Hinzuverdienstgrenze bei einer Berufsunfähigkeitsrente ermittelt durch die Multiplikation eines bestimmten Faktors mit der monatlichen Bezugsgröße und der Entgeltpunktzahl im letzten Kalenderjahr vor Eintritt der Berufsunfähigkeit, wobei jedoch mindestens 0,5 Entgeltpunkte anzusetzen sind. Dieser Faktor beträgt bei einer Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe: 0,57 in Höhe von zwei Dritteln: 0,76 in Höhe von einem Drittel: 0,94. Beispiel für die Hinzuverdienstgrenze bei einem Durchschnittsverdiener, der 1/3 der vollen BU-Rente beansprucht (alte Länder): 0,94 x 2.555 Euro x 1,0 = 2.401,70 Euro. Lassen Sie sich zu Ihrer Hinzuverdienstgrenze am besten von Ihrer Rentenversicherung beraten. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Seit 2008 können Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag seit 2008 bis zu 400 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente fürchten zu müssen. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente als Teilrente bezieht, kann je nach Höhe der beanspruchten Rente teilweise deutlich mehr hinzuverdienen. Möglich sind der Bezug einer Teilrente in Höhe von 1/4, der Hälfte und 3/4 einer vollen Erwerbsminderungsrente. Alte Bundesländer: Die Hinzuverdienstgrenze für einen Durchschnittsverdiener liegt bei Bezug einer Dreiviertel-Rente derzeit bei 1.303,05 Euro pro Monat, bei einer Halb-Rente bei 1.762,95 Euro und bei einer Viertel-Rente 2.146,20 Euro. Neue Bundesländer: Die Hinzuverdienstgrenze für einen Durchschnittsverdiener liegt bei bei Bezug einer Dreiviertel-Rente derzeit bei 1.155,98 Euro pro Monat, bei einer Halb-Rente bei 1.563,97 Euro und bei einer Viertel-Rente bei 1.903,96 Euro. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie der Anlage 19 des Rentenbescheides entnehmen oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger aktuell erfragen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Schadeam 24.02.2011 | 06:39
Drücken Sie sich bitte klar aus und geben bekannt, was Sie eigentlich für eine Rente beziehen. Ist das (die alte) EU Rente (Erwerbsunfähigkeit) als Vollrente? Ist das die alte Bu (Berfufsunfähigkeits) Rente. Ist das eine volle oder teilweise EM (Erwerbsminderungsrente) Rente? Was steht genau als Rentenart im Rentenbescheid? Je nach Rentenart gelten unterschiedliche Grenzen und ohne genau zu wissen was Sie eigentlich bekommen, kann keiner etwas sinnvolles raten. -:) Die Grenzen stehen auch im Bescheid. Wenn Sie so gesund sind, dass Sie "eigentlich in Ihrem Beruf wieder arbeiten" könnten, frage ich mich weshalb Sie überhaupt eine Rente bekommen- oder bezieht sich Ihr diesbezügliches Zitat nur auf die grundsätzlich gewonnene Klage und nicht auf Ihre Gesundheit (aber warum klagt man dann, wenn man im alten Beruf eh nicht mehr arbeiten kann?) Für mich alles etwas undurchsichtig.
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