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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei EM gesunken - wie kann das sein?

von Christian U.15.09.2016 | 13:10
997 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente. Bevor ich krank wurde, habe ich sehr gut verdient. Entsprechend hoch waren die Hinzuverdienstgrenzen. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid erhalten, da sich aufgrund einer Urlaubsabgeltung eine Überzahlung ergeben hatte. Im neuen Bescheid werden geringere Hinzuverdienstgrenzen angegeben. Kann das stimmen? Vielen Dank vorab, Cristian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian U.,

bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, wie Sie sie nach eigenen Angaben erhalten, ergibt sich nach geltender Rechtslage eine Hinzuverdienstgrenze von 450 €.

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2 Antworten

Christian U.am 15.09.2016 | 13:34
Hallo, ich meinte die persönliche Hinzuverdienstgrenze, bis zu der die Rente zu einem Viertel, zur Hälfte oder zu 4 Vierteln ausgezahlt wird. Kann diese sich tatsächlich während des Rentenbezuges ändern? Obwohl man nie mehr arbeiten konnte und lediglich Sonderzahlungen aus dem alten Beschäftigungsverhältnis erhalten hat? Vielen Dank vorab?
****am 15.09.2016 | 13:36
Hallo Christian, ich nehme an sie meinen die Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug eine Rente wegen voller EM als 3/4, 1/2 oder 1/4- Rente, diese Hinzuverdienstgrenzen richten sich nach ihren EP in den letzten 3 Jahren vor Eintritt der EM. Diese EP können sich nur verändern wenn ihr Rentenbescheid rückwirkend aufgehoben wurde und sich die Entgelte in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn nachträglich verändert hätten. Machen sie am besten eine schriftliche Anfrage an die Sachbearbeitung des RV-Trägers mit der Kopie der Hinzuverdienstgrenzen aus dem ersten Rentenbescheid und dem letzten Bescheid und bitten um Berichtigung bzw. Erklärung.
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