Die Berechnung Ihrer Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ist doch etwas komplizierter. Es wird nicht nur der zuviel erhaltene Betrag (z.B. 29 Euro) abgezogen. Wenn die Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsunfähigkeitsrente überschritten wird, kann diese nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch in Höhe einer Rente wegen Berufsunfähigkeit geleistet werden. Diese Berufsunfähigkeitsrente ist um ein Drittel niedriger weil hier ein niedrigerer Rentenartfaktor anzusetzen ist. Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente wird dann- je nach Höhe Ihres Hinzuverdienstes - entweder in voller Höhe, zu zwei Dritteln oder zu einem Drittel der Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch kann man Ihnen das Ganze bzw. alle weiteren Fragen einfach besser erklären. Eine Aussage zur Rentenhöhe kann dort auch erfolgen.
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