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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsunfähigkeitsrente

von Mario28.04.2012 | 10:55
2684 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich bin zu 100% Schwerbehindert und erhalte seit 1991 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Seit 1993 habe ich eine Tätigkeit für 2 x 4 h/Woche als Sachbearbeiter bei einem großen Arbeitgeber in der Region.. Zuletzt verdiente ich dort 368 €/monatl. zzgl. 1 x Urlaubsgeld (51 €) und 1 x Weihnachtsgeld 211 €). Hier wurde die Hinzuverdienstgrenze 2 x überschritten, was ja korrekt ist und innerhalb der 4.800 € des derzeit zulässigen Jahreseinkommens liegt. In diesem Jahr beträgt mein monatl. Einkommen ebenfalls noch 368 € und die Sonderzahlungen werden ähnlich ausfallen. Jedoch wurden mir nun aufgrund einer tariflich vereinbarten 1 x Zahlung für den Monat April 61 € mehr überwiesen, so dass ich auf 429 € komme. Dies würde bedeuten, dass ich in diesem Jahr zwar 3 x die Hinzuverdienstgrenze überschreite. jedoch immernoch innerhalb des Gesamteinkommens von 4.800 €/Jahr liege. Meine Fragen: 1. Wie soll ich mich verhalten? Ich weiß, dass ich ein 3 maliges Überschreiten melden muss, dies wäre dann mit der Weihnachtsgeldzahlung der Fall. Die DRV überprüft ohnehin mein jährliches Einkommen. 2. Was passiert dann? Ich habe gehört, dass die EU-Rente in so einem Fall gekürzt wird - ist das dann nur für den einen Monat, in dem zuviel verdient wurde oder kürzt die DRV die Rente dann generell, was ja wirklich ungerecht wäre weil ich auf diese Situation keinen Einfluss hatte? 3. Hat die Krankenkasse auch noch Ansprüche an mich? Vielen Dank für Ihre Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.04.2012 | 14:49

Die Berechnung Ihrer Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ist doch etwas komplizierter. Es wird nicht nur der zuviel erhaltene Betrag (z.B. 29 Euro) abgezogen. Wenn die Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsunfähigkeitsrente überschritten wird, kann diese nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch in Höhe einer Rente wegen Berufsunfähigkeit geleistet werden. Diese Berufsunfähigkeitsrente ist um ein Drittel niedriger weil hier ein niedrigerer Rentenartfaktor anzusetzen ist. Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente wird dann- je nach Höhe Ihres Hinzuverdienstes - entweder in voller Höhe, zu zwei Dritteln oder zu einem Drittel der Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch kann man Ihnen das Ganze bzw. alle weiteren Fragen einfach besser erklären. Eine Aussage zur Rentenhöhe kann dort auch erfolgen.

4 Antworten

W*lfgangam 28.04.2012 | 14:37
Hallo Mario, die Möglichkeit des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze - hier 2x max. 800 EUR gilt auch für Ihre Rente. Beim 3. Mal - Gründe egal - führt es zu einer Kürzung der Rente. Im Folgemonat wird wieder die volle Rente gezahlt. Wenn Sie die Jahresgrenze von 4800 EUR insgesamt überschreiten, wird sich auch die Krankenkasse dafür interessieren! So wie Sie es schildern, wird das aber nicht passieren. Sie können jetzt abwarten und nichts machen, bis die DRV es 'merkt' - sollten aber schon mal 1/3 Ihrer Rente für die mögliche Rückforderung beiseite legen. Natürlich haben Sie auch Mitteilungspflichten im Hinblick auf die Hinzuverdienste ...lassen Sie es drauf ankommen! Gruß w.
Marioam 29.04.2012 | 12:09
Hallo W*lfgang! Danke für Ihre Antwort. Naja, darauf ankommen lassen brauche ich es nicht, denn, wie schon erwähnt, werde ich jährlich von der DRV sowieso geprüft. "Merken" tun sie es also auf jeden Fall. Da kommt es wohl besser, wenn ich das von mir aus melde als wenn sie es erst einfordern, oder? Wenn ich es richtig verstanden habe, zieht die DRV lediglich den zu viel erhaltenen Betrag von der Rente einmalig ab und zahlt dann im Folgemonat wieder die volle Rente. Warum soll ich dann 1/3 der Rente zurücklegen? Das wäre ja wesentlich mehr als das, was mir "zu viel" vom AG gezahlt wurde? Außerdem glaube ich, dass es wohl besser wäre, die Sache schon jetzt zu melden und 29 € abgezogen zu bekommen, als wenn ich es erst im Dezember wg. Weihnachtsgeld melde, wo mir dann über 200 € abgezogen würden. Die Frage ist: Kann ich das so machen? Also, der DRV schon jetzt melden, dass ich dieses Jahr 3 x überschreiten werde, jetzt, beim 1. Mal den Betrag entsprechend abgezogen bekomme und die kommenden 2 x wieder "frei" habe? Geht das so rum auch? MfG. Mario.
W*lfgangam 30.04.2012 | 19:29
> Wenn ich es richtig verstanden habe, zieht die DRV lediglich den zu viel erhaltenen Betrag von der Rente einmalig ab und zahlt dann im Folgemonat wieder die volle Rente. Warum soll ich dann 1/3 der Rente zurücklegen? Das wäre ja wesentlich mehr als das, was mir "zu viel" vom AG gezahlt wurde? Hallo Mario, leider nein - die Rentenversicherung kennt (noch) keine 1:1 Anrechnung/Kürzung der Rente. Werden die Hinzuverdienstgrenzen auch nur um einen Cent überschritten, fallen Sie mit der Rente im Rahmen des Stufenschemas gleich ganz gewaltig mit der Rente zurück (steht auch so im Rentenbescheid (Anlage 9?) drin und Experte hat es ganz richtig dargestellt). Rat: folgen Sie dem Rat, das in einer Beratungsstelle sich erklären zu lassen - besser wäre es, den Arbeitgeber zu 'veranlassen', die 3. mögliche Überzahlung so zu verteilen, dass sie gestreckt/gestückelt in mehrere Monate fällt, so dass die 400-EUR-Grenze nicht überschritten wird. Gruß w.
*..*am 02.05.2012 | 12:43
Ist ein Verzicht auf das Urlaubsgeld oder eine Aufteilung auf mehrere Monate nicht möglich? Da kommen Sie auf jeden Fall günstiger weg...
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