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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Dani 27.04.2024 | 19:43
425 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrtes Expertenteam, ich habe eine Frage zu diesem Passus: "...bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, bei einem Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich. " Was bedeuten die "3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße" in Euro? Ich stehe da irgendwie auf dem Schlauch. 3/8 von 18.558 sind ca. 580 € monatlich. Aber wie berechnet man das von der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße? Freundliche Grüße Dani

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2024 | 14:17

Hallo Dani,

 

die 18558,75 € sind bereits das 14-fache von 3/8 der monatlichen Bezugsgröße.

Die monatliche Bezugsgröße beträgt 3535€.

Die Hinzuverdienstgrenze berechnet sich wie folgt:

 

3535€ X 3/8 X 14 = 18558,75€.

 

Sie können also neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 18558,75€ im Jahr dazuverdienen.

Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung angerechnet.

 

Beste Grüße 

 

Ihr Expertenteam

 

5 Antworten

Königam 27.04.2024 | 19:56
Die aktuelle Bezugsgröße beträgt 3.535 €! Jetzt rechnen Sie nochmal und kommen dann auf jährlich 18.558.75 €! Ganz einfach!
Abakusam 27.04.2024 | 19:58
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei… Die monatliche Bezugsgröße ist aktuell 3.535,00 EUR x 14 = 49.490,00 EUR durch 8 = 6.186,25 EUR x 3 = 18.558,75 EUR Mit einer vollen EM-Rente dürfen Sie also monatlich 1.546,56 EUR hinzuverdienen, ohne dass es Ihre EM-Rente mindern würde. Auf die Einhaltung der eingeschränkten Arbeitszeiten ist zu achten! Allerdings dürfen Sie seit 01.01.2024 auch für maximal sechs Monate 'ausprobieren', ob Sie zeitlich auch wieder mehr schaffen würden. Dies ist in Satz 7) im §43 SGB VI geregelt.
Abakusam 27.04.2024 | 21:13
Dani schrieb

Danke für die ausführliche Antwort. Nur wann hat sich die Grenze denn so extrem erhöht? Mein letzter Wissensstand ist noch bei 6.300 € jährlich.

Seit 01.01.2023, da waren es allerdings 'nur' 17.823,75 EUR (wird seitdem jährlich entsprechend der Bezugsgröße angepasst)
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