Hallo Dani,
die 18558,75 € sind bereits das 14-fache von 3/8 der monatlichen Bezugsgröße.
Die monatliche Bezugsgröße beträgt 3535€.
Die Hinzuverdienstgrenze berechnet sich wie folgt:
3535€ X 3/8 X 14 = 18558,75€.
Sie können also neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 18558,75€ im Jahr dazuverdienen.
Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung angerechnet.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/B/bezugsgroesse.html#
Die monatliche Bezugsgröße ist aktuell 3.535,00 EUR x 14 = 49.490,00 EUR durch 8 = 6.186,25 EUR x 3 = 18.558,75 EUR
Mit einer vollen EM-Rente dürfen Sie also monatlich 1.546,56 EUR hinzuverdienen, ohne dass es Ihre EM-Rente mindern würde.
Auf die Einhaltung der eingeschränkten Arbeitszeiten ist zu achten! Allerdings dürfen Sie seit 01.01.2024 auch für maximal sechs Monate 'ausprobieren', ob Sie zeitlich auch wieder mehr schaffen würden. Dies ist in Satz 7) im §43 SGB VI geregelt.
Die aktuelle Bezugsgröße beträgt 3.535 €! Jetzt rechnen Sie nochmal und kommen dann auf jährlich 18.558.75 €!
Ganz einfach!
Danke für die ausführliche Antwort. Nur wann hat sich die Grenze denn so extrem erhöht? Mein letzter Wissensstand ist noch bei 6.300 € jährlich.
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