Hallo Ihre Rente - Ihr Hinzuverdienst,
da eine volle Erwerbsminderungsrente zu einer bestehenden teilweisen Erwerbsminderungsrente hinzu tritt, erfolgt die Hinzuverdienstprüfung für jeden Anspruch getrennt.
Wenden Sie Sich bitte mit Ihrem Sachverhalt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und lassen Sie die Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch prüfen.