Hallo Heinz59,
seit dem 01.01.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei dem Bezug von Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen.
Inwieweit ein möglicher Rentenbezug Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis, Ansprüche auf Krankengeld oder Betriebsrenten haben kann, klären Sie bitte mit den entsprechenden Stellen.