Hallo Anna,
zur Berechnung benötigen Sie die
- Entgeltpunkte des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, mindestens 0,5 Entgeltpunkte
- die jährliche Bezugsgröße (in 2022 39.480 €)
- den Faktor 0,81
Diese drei Werte werden miteinander multipliziert und ergeben die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung