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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei voller EM Rente

von Paul Beyer10.02.2011 | 10:55
2898 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich bekomme eine unbefristete EM-Rente ... ich weiß, dass es eine mtl. Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro gibt und dass diese 2x im Jahr um das doppelte überschritten werden darf ... trotzdem hoffe ich, dass es für meinen Fall irgendeine Sonderreglung gibt (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ) ich gehe tatsächlich seit Mai 2007 keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nach ... im Mai 2009 habe ich Rente beantragt, die schließlich im September 2009 gewährt wurde (rückwirkend ab 01.05.2009) vorher habe ich jedoch Teile meines Gehaltes in Form von Provisionen erhalten ... und genau diese laufen immer noch nach, dass heißt ich bekomme immer noch Geld für Arbeit, die ich vor 05-2007 geleistet habe naturgemäß ist die Höhe immer unterschiedlich und ich hab somit keinerlei Einfluss auf die mtl. Zahlbeträge (das schwankt zwischen garnichts ... 11,87 Euro und Beträgen über 400,00 Euro) wird in diesem Fall vielleicht ein mtl. Mittel gebildet? und was ist mit den Erträgen bspw. aus 05-2009 (da wurden Provisionen ausgezahlt, die in 04-2009 angefallen sind, da hatte ich ja noch gar keinen Rentenantrag gestellt) bzw. eben bis zu dem Zeitpunkt, als die Rente schlussendlich gewährt wurde (also zw. 05-2009 und 09-2009) Nachtrag: ich war nie selbständig, sondern immer angestellt tätig. Diese nachlaufenden Provisionen stammen also aus meinem Beschäftigungsverhältnis, in dem ich bis 05-2009 stand ... diese Einkünfte tauchen natürlich in meiner Steuererklärung auf ... allerdings ja nur als Jahressumme (deshalb meine Frage, ob da vielleicht ein Monatsmittel gebildet wird) ich habe bei meinem AG schon nachgefragt, ich habe tatsächlich keinerlei Einfluß auf den Provisionsfluß ... es kann also passieren, dass ich im 3. Monat (die ersten zwei Überschreitungen blieben ja unberücksichtigt) die 400 Euro um bspw. 17 Euro überschreite (Beispiel) und dann würden mir 1/4 der Rente (in meinem Fall mehr als 300 Euro) abgezogen ... 17 Euro Mehrverdienst gegenüber 300 Euro Abzug (und im nächsten Monat habe ich vielleicht gar keinen Hinzuverdienst)... das klingt für mich nicht rechtens außerdem interpretiere ich (natürlich nur mit meinem laienhaften Rechtsverständnis) den Sinn einer solchen Hinzuverdienstgrenze ja damit, dass man verhindern möchte, dass jemand neben seiner Rente unbegrenzt arbeitet und dazu verdient, obwohl er offiziell eigentlich nicht arbeitsfähig ist ich arbeite ja aber gar nicht !!! und das heutige Geld erhalte ich für eine Arbeitsleistung, die ich in früheren Jahren erbracht habe ... das ist nun mal in der Versicherungsbranche so üblich (dieser Nachlauf) Kann mir hier Jemand dazu was sagen? Danke

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.02.2011 | 14:34

§ 96a SGB 6 lautet :

(1) Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen i m M o n a t die in Absatz 2 genannten Beträge nicht übersteigt,...

Es ergibt sich somit aus dem Gesetz, dass eine monatliche Betrachtungsweise gilt.

Ebenso ergibt sich aus dem Gesetz, dass bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze (auch im geringen Umfang) entsprechend gekürzt wird.

Hier hat der RV-Träger auch keinen Spielraum für eine abweichende Anwendung.

@Feli

Die Ausführungen gelten, wenn das Beschäftigungsverhältnis n a c h Rentenbeginn endete.

So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, war Rentenbeginn der 01.05.2009, das Beschäftigungsverhältnis endete aber später.

Experten-Antwortam 10.02.2011 | 11:54

Hallo,

nach § 96 a SGB VI ist Arbeitsentgelt auf die Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen. Gem. § 14 und § 17 SGB 4 zählen zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, Familienzuschläge, Mehrarbeitsvergütungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsabgeltungen und alle sonstigen zu versteuernden und sonstigen beitragspflichtigen Zuwendungen und Zuschüsse.

Wurde das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Beschäftigungsaufgabe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt ebenfalls Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dann dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird, auch wenn in diesem Monat tatsächlich nicht gearbeitet wurde.

Die Rente hat Lohnersatzfunktion, der Rentner soll also mit Rente und Hinzuverdienst nicht mehr erhalten als vorher.

Experten-Antwortam 11.02.2011 | 11:03

Ihr geschilderter Fall mit einer heutigen Provisionsauszahlung aus einer Beschäftigung, die zuletzt vor Mai 2007 ausgeübt wurde, stellt einen Einzelfall dar, der sehr selten vorkommt. Wie wir als Experten bisher schon ausgeführt haben, würden wir die Provisionszahlungen anrechnen, weil das Beschäftigungsverhältnis erst nach Beginn der Rente beendet wurde. Die Anrechnung hat nach dem Wortlaut der Vorschrift monatlich zu erfolgen, d. h., das erzielte Einkommen ist den Hinzuverdienstgrenzen Monat für Monat gegenüber zu stellen. Eine Durchschnittsbildung ist nicht möglich. Die abschließende Entscheidung in Ihrem Fall trifft allerdings der zuständige Rentenversicherungsträger, mit dem Sie sich ggf. in Verbindung setzen sollten.

6 Antworten

Feliam 10.02.2011 | 14:07
Wird tatsächlich der aus dem vor (!) Rentenbeginn beendeten Beschäftigungsverhältnis erzielte Verdienst angerechnet, lieber Experte?
Paul Beyeram 10.02.2011 | 13:11
Hallo, noch ein Nachtrag ... ich hab jetzt mal gerechnet ... in 2011 gilt für 1/4 Rente eine Mindestverdienstgrenze von 951,98 Euro (Ost) ... bedeutet dass, wenn mein Hinzuverdienst 951,99 Euro beträgt bekomme ich zusätzlich nur noch 1/4 Rente? ... das ergäbe in der Summe aber weniger als meine tatsächliche Vollrente ... dann würde der Grundsatz Rente hat Lohnersatzfunktion ja nicht mehr funktionieren ... verstehe ich da was falsch? ... wundern Sie sich nicht über meine hartnäckigen Rückfragen, aber ich erwarte für die Zukunft noch größere Provisionsnachzahlungen (manche werden eben erst nach langer Zeit fällig) und im Zweifel würde ich dann eher die Eine oder Andere Nachzahlung ablehnen, damit ich mich in der Summe finanziell nicht schlechter stelle ... aber am Ende bleibe ich dabei, dass ich die Bildung eines Monatsmittels im Jahresverlauf für die gerechteste Variante hielte ... dann hätte ich nämlich in Zukunft keine Probleme zu befürchten ... wäre schön, wenn Sie mir noch einmal antworten würden Danke
Paul Beyeram 10.02.2011 | 12:05
Ersteinmal vielen Dank ... zwei Rückfragen habe ich aber noch 1.----------- es kann also passieren, dass ich im 3. Monat (die ersten zwei Überschreitungen blieben ja unberücksichtigt) die 400 Euro um bspw. 17 Euro überschreite (Beispiel) und dann würden mir 1/4 der Rente (in meinem Fall mehr als 300 Euro) abgezogen ... 17 Euro Mehrverdienst gegenüber 300 Euro Abzug (und im nächsten Monat habe ich vielleicht gar keinen Hinzuverdienst) ------------- habe ich das so richtig verstanden ... es würde dann also tatsächlich auch noch deutlich mehr abgezogen, als der tatsächliche Überverdienst? ... ich übertreibe ... der Verdienst liegt bei 400,05 Euro ... und wegen dieser 0,05 Euro würden mir im Falle des Falles 25% meiner Rente abgezogen? und 2.--------------------- und was ist mit den Erträgen bspw. aus 05-2009 (da wurden Provisionen ausgezahlt, die in 04-2009 angefallen sind, da hatte ich ja noch gar keinen Rentenantrag gestellt) bzw. eben bis zu dem Zeitpunkt, als die Rente schlussendlich gewährt wurde (also zw. 05-2009 und 09-2009) ------------------------ könnten Sie hierzu noch etwas sagen? Danke
Paul Beyeram 10.02.2011 | 12:09
und mit welcher Begründung wird eigentlich über den Jahresverlauf kein monatliches Mittel gebildet? überall anders wird das doch so gemacht (bspw. Steuer) , weil das eben die gerechteste Art der Gleichbehandlung ist
Paul Beyeram 10.02.2011 | 16:53
Richtig, Rentenbeginn war rückwirkend der 01.05.2009 ... der Bescheid wurde im September 2009 erstellt ... was gilt denn in diesem Zusammenhang als Ende des Beschäftigungsverhältnisses? gearbeitet habe ich schon seit 2007 nicht mehr ... da ich aber vorerst nur einen befristeten Rentenbescheid bekommen habe, blieb ich doch weiterhin (auch nach Rentenbeginn) bei dem Unternehmen angestellt ... ist das nicht bei allen so üblich? ... dass heißt, ich bin auch heute in 2011 noch offiziell angestellt, obwohl ich keinerlei Arbeitsleistung erbringe (wie auch, bin ja erwerbsunfähig) ...gelten nun ihre Ausführungen tatsächlich für mich? Und könnten Sie mir die Kürzung der Rente bei höherem Hinzuverdienst tatsächlich noch einmal an meinem konkretem Beispiel erklären ... ich verstehe Ihre allgemein gehaltenen Erläuterungen leider nur zum Teil ... wie viel darf ich maximal verdienen, um noch eine 3/4, 1/2 bzw. 1/4 Rente zu erhalten und ab welchem Betrag wird die Rente vollständig gestrichen? und dürfte ich - um finanzielle Einbußen zu verhindern - überhaupt auf Arbeitsentgelt (in meinem Fall Provisionen) verzichten?
Elliam 10.02.2011 | 19:35
Ich frage mich aber dann, warum ich während meiner letzten Tätigkeit ca. 2000,00 Euro monatlich verdient habe, aber jetzt nur 537,00 Euro EM-Rente bekomme. Wo bleibt denn dann, die Lohnersatzfunktion? Ich denke einmal, angesichts einer solchen Äußerung vergeht den meisten EM-Rentnern das letzte Lächeln.
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