Hallo Ruhrs,
ein Anspruch auf eine Rente wegen Alters als Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze besteht nur, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von grundsätzlich 6.300,00 EUR nicht überschritten wird. Wie bereits von KSC ausgeführt, gilt auch noch im Jahr 2022 aufgrund der Corona-Krise die Hinzuverdienstgrenze von 46.060,00 Euro und nach aktuellem Stand wird die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 wieder 6.300,00 Euro betragen. Ob es eine Änderung hierzu gibt, bleibt abzuwarten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung