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Hinzuverdienstgrenze für Höchstverdiener

von helga müller20.03.2007 | 11:01
2267 Ansichten
5 Antworten

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Können Sie mir den Berechnungsweg für die Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente als Teilrente angeben? Liegen die Entgeltpunkte p.a. bei (5250 / 2457,33 = ) 2,1365 x 3 = 6,4095 x 23,3 x 26,13 = 3902,29 als Hinzuverdienstgrenze für die 1/3-Teilrente?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Berechnung der letzten 3 Jahre:

2004 62400 : 29.060 = 2,1473

2005 63000 : 29.202 = 2,1069

2006 63000 : 29.304 = 2,1499

Gesamt 6,4041

Mal 23,3 mal 26,13 ergeben 3.899,- EUR als Hinzuverdienstgrenze für eine 1/3 Teilrente, bei Rentenbeginn in 2007.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Regelung für die Altersrenten steht in § 34 Abs. 3 SGB VI. Für die EM-RT steht sie in § 96a SGB VI. Die Berechnung erfolgt immer für die 3 Jahre vor dem Rentenbeginn.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die Anlage 2 zum SGB VI enthält die Beitragsbemessungsgrenzen. Sie haben richtig erkannt, dass sie

für 2004 61.800 Euro;

für 2005 62.400 Euro

und für 2006 und 2007 63.000 beträgt.

Leider bin ich in der Zeile verrutscht und habe die Entgeltpunkte für den Zeitraum von 2005 bis 2007 ermittelt.

Da für den Hinzuverdienst die letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn maßgebend sind, werden die Jahre 2004 bis 2006 herangezogen, so dass sich Ihre Rechnung als richtig erweist.

2 Antworten

helga mülleram 20.03.2007 | 13:19
Richten sich die Hinzuverdienstgrenzen nach dem Rentenbeginn, also z.B. bei der Altersrente ab 2000 oder vor 2000 oder bei der Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit ab oder vor 2001? Wo ist das geregelt?
helga mülleram 21.03.2007 | 09:32
Bei der Berechnung der letzten 3 Jahre liegen mir für 2004 die Beitragsbemessungsgrenze 12x5.200,--=61.800,-- und nicht 62.400,-- und für 2005 12x5.200,--=62400 und nicht 63.000,--, so dass ich auf Entgeltpunkte von 2,1266+2,1368+2,1499=6,4133 komme und eine Hinzuverdienstgrenze von 3.904,60€. Ist diese Berechnung korrekt? Gilt diese Grenze vom 01.07.06 - 30.06.07 (bis zur Festsetzung des neuen aktuellten Rentenwertes)?
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