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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze in der Altersteilzeit

von Proud22.01.2014 | 14:33
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 1.10.2013 in der aktiven Altersteilzeit (Blockmodell). Ich habe seit dieser Zeit auch regelmäßig Überstunden gemacht, die ich mir auszahlen lassen möchte. Nach meinem Verständnis kann ich maximal 450 Euro monatlich dazu verdienen. Fragen: Kann ich mir jetzt noch nachträglich für die Monate Okt. bis Dez 13 das Geld in 2014 auszahlen lassen? Ist es richtig, dass ich mir maximal 14 mal 450 Euro als Hinzuverdienst im Jahr auszahlen lassen kann? Was passiert, wenn ich über die festgelegte Grenze komme? Kann ich mir später in der passiven Phase noch Überstunden aus der aktiven Phase auszahlen lassen (auf mehrere Monate verteilt)?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Proud,

um Ihre Fragen beantworten zu können, müssten Sie uns noch mitteilen, ob und gegebenenfalls welche Rente Sie neben Ihrer Altersteilzeitarbeit beziehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Proud,

Sie können während der Arbeitsphase durchaus Überstunden leisten und sie sich auszahlen lassen, wobei die Auszahlung auch höher als 450 Euro im Monat sein kann.

Sofern allerdings der Aufbau der Überstunden im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung erfolgt, müssen die Überstunden bis zum Ende der Arbeitsphase zwingend entweder abgebaut oder ausgezahlt werden, damit der Hälftigkeitsgrundsatz nach dem Altersteilzeitgesetz gewahrt wird. Ansonsten liegt bei Ihnen keine Altersteilzeit mehr vor.

Da ich die Details Ihres Einzelfalls nicht kenne, kann ich Ihnen keine verbindliche Auskunft geben. Sie sollten sich aber diesbezüglich unbedingt entweder mit der zuständigen Agentur für Arbeit (falls Sie ein Förderfall sind) oder Ihrem Rentenversicherungsträger (falls Sie kein Förderfall sind) in Verbindung setzen, damit Sie am Ende der Altersteilzeit keine böse Überraschung erleben.

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3 Antworten

HLRT67am 22.01.2014 | 15:38
wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber, bei dem Sie die ATZ haben, Überstunden machen, hat das nichts mit Hinzuverdienst (HZV) zu tun - dann sind das Überstunden, und deren Behandlung müssen Sie mit dem Arbeitgeber ausmachen (Auszahlung oder abfeiern, Stundensatz für die Auszahlung etc..). Die HZV-Thematik greift nur, wenn Sie bspw während der ATZ-Freistellungsphase anderswo arbeiten. Innerhalb des beschäftigungsverhältnisses können Sie verdienen, was Sie wollen. Wenn Sie allerdings wirklich einen Rentenhinzuverdienst meinen, dann hatten Sie das Problem vermutlich schon vor Ihrer ATZ, und dann ist das Gehalt ja schon der Hinzuverdienst und nicht erst die Überstunden.
ex-atzleram 23.01.2014 | 08:31
im blockmodel der atz kann beim alten ag unbegrenzt dazuverdient werden(aktivphase). in der freistellungsphase darf beim alten ag nicht mehr gearbeitet werden. hinzuverdienst geringfügig bei fremden ag möglich.
Proudam 23.01.2014 | 07:12
Neben meinem Gehalt aus der ATZ habe ich keine weiteren Einkünfte. Die Antwort von HLRT67 kann ich nicht nachvollziehen, da ich doch vom Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag erhalte, der steuer- und sozialabgabenfrei ist. Dementsprechend unterliege ich doch hinsichtlich des Hinzuverdienstes der Geringfügigkeitsgrenze nach §8 SGB IV, oder etwa nicht?
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