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Hinzuverdienstgrenze und Erwerbsminderungsrente

von Peter F.10.06.2010 | 21:23
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8 Antworten

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Die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400,- Euro im Rahmen einer Erwerbsminderungsrente, soll dies der Brutto-Betrag des Hinzuverdienstes sein oder der Netto-Betrag?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Peter F.,

wie bereits von "EMB" und "Z" dargestellt, handelt es sich hierbei um eine Gegenüberstellung mit dem Bruttobetrag.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Victoria,

Ihnen war die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro doch aber bekannt, oder?

Wahrscheinlich wird es aber nicht ganz so schlimm: Wenn Sie vor März schon im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze gearbeitet haben, dann besteht die Möglichkeit des zweimaligen Überschreitens. Das heißt, zweimal im Jahr darf die Grenze maximal bis zum Doppelten überschritten werden, ohne dass es zur Rentenkürzung kommt. Das dürfte bei Ihnen für die Monate März und April zutreffen.

Im Mai ist die Grenze dann aber unzulässig überschritten und es steht nur noch eine Teilrente zu, auch wenn es nur 4 Euro Differenz sind. Ihr Rentenversicherungsträger wird deshalb prüfen, ob der Bescheid rückwirkend aufgehoben werden kann und dann ggf. den überzahlten Betrag von Ihnen zurückfordern.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Viktoria,

innerhalb eines Kalenderjahres darf die zulässige Hinzuverdienstgrenze zweimal bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze überschritten werden. Ein drittes Überschreiten führt ab diesem Zeitpunkt zur Teilrentengewährung. Dabei ist es unbeachtlich, um wieviel die Hinzuverdienstgrenze überschritten wurde. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob es sich um aufeinanderfolgende Monate handelt.

5 Antworten

EMBam 11.06.2010 | 06:38
Die Hinzuverdienstgrenze wird immer dem Bruttobetrag gegenübergestellt.
Zam 11.06.2010 | 08:02
Natürlich brutto.
Viktoriaam 15.06.2010 | 12:06
3 Monate in diesem Jahr (März,April,Mai) ist mein Nebenverdiest 404,40€. Wird man mir jetzt jeden Monat für 4€ ein Drittel meiner Rente abziehen? Das ist ungerecht. Vielleicht gibt es in dieser schwieriger für mich Situation einen Ausweg? Viktoria
Viktoriaam 16.06.2010 | 09:53
Hallo sehr geehrte Frau Expertin.Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Natürlich war es mir bekannt von den 400€, aber leider habe ich nicht rechtzeitig gemerkt, dass eine Anhebung der Entgelte zum 01.03.2010 führte in meinem Fall zu diesen 4€. Weiß ich auch vom zweimaligen Überschreiten der Grenze. Und da hätte ich noch eine Frage: stimmt es, dass (so habe ich es verstanden), weil es nicht zwei, sondern drei nacheinander stehende Monate sind, gilt diese Regel nicht?
Viktoriaam 16.06.2010 | 17:02
Hallo Frau Expertin. Vielen Dank von Vinktoria.
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