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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze volle Erwerbsminderungsrente und private Altersvorsorger (Direktversicherung=

von Praeriehund27.11.2023 | 12:38
199 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, bei der vollen Erwerbsminderungsrente gibt es eine Hinzuverdienstgrenze von jährlich 17.823,75 brutto. Vom jedem Euro der darüber hinausgeht, wird jeder Euro von der vollen Erwerbsminderungsrente um 40% gekürzt, so meine Information. Angekommen das monatliche Bruttoeinkommen des Erwerbsminderungsrenters, aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, beträgt ab 2024 ca. 21462,24€ jährlich. Dies wären dann 3638,49€ über der Hinzuverdienstgrenze. Wenn der Erwerbsminderungsrentner diese 3638,49€ in eine Entgeltumwandlung, im Rahmen der privaten Altersvorsorge, sprich einer Direktversicherung investiert, mindert sich dann der Hinzuverdienst um diese 3648,49€ und der Erwerbsminderungsrentner bekommt nichts von der EM-Rente abgezogen ? Freundliche Grüße Praeriehund

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Präriehund,

der Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn eine Tätigkeit unter 3 Std. täglich ausgeübt wird. Sollte die Tätigkeit mehr als 3 Std täglich betragen, dann ist zunächst der Rentenanspruch zu prüfen. Vor Aufnahme einer Tätigkeit würde ich dies mit dem zuständigen Träger abklären.

Bei Direktversicherungen ab 2004 gilt:

Nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 SvEV (bis 31.12.2006: § 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV) sind steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 S. 1 EStG an eine Direktversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung kein Arbeitsentgelt und damit beitragsfrei. Bei Neuzusagen kann die Entgeltumwandlung sowohl aus laufendem als auch aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt beitragsfrei vorgenommen werden. Voraussetzung für die Steuer- und Beitragsfreiheit ist jedoch, dass die Direktversicherung zumindest als Wahlrecht eine Rentenzahlung vorsieht. 

Auch hier würde ich vorab eine Anfrage beim Arbeitgeber stellen, ob eine derartige Direktversicherung möglich wäre.

Bei weiteren Rückfragen wenden sie sich direkt an die Servicehotline: 0800 1000 4800

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6 Antworten

am 27.11.2023 | 13:02
Nein, natürlich nicht. Der Hinzuverdienst der rund 3.650 Euro veringert natürlich die Jahresbrutto-EM-Rente um ca. 1.460 Euro.
Prariehundam 27.11.2023 | 13:15
Wieso NATÜRLICH nicht ? Bei der Einkommenssteuererklärung mindert eine Entgeltumwandelung auch das steuerpflichtige Bruttoeinkommen, da privat für das Alter vorgesorgt wird. Sprich es wird staatlich gefördert, dass man im Alter nicht auf Sozialleistungen wie Wohngeld angewiesen ist. Wenn jetzt jemand, der vielleicht eine kleine EM-Rente bekommt und sowieso nicht auf Rosen gebettet ist trotzdem für sein Alter vorsorgt, im Rahmen einer Entgeltumwandlung, damit die Person später ebenfalls nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann dies doch durchaus von Seiten der Rentenversicherung gefördert werden, indem diese Altervorsorge den Hinzuverdienst schmälert. Ein NATÜRLICH erkenne ich da nicht, es ist wenn dann ein Beschluss, der kein Naturgesetz ist sondern eine menschliche Entscheidung. Aber trotzdem danke für das natürliche NÖ :-)
Praeriehundam 27.11.2023 | 14:01
Zitat von Experte/in anzeigen
Experte/in schrieb

Hallo Präriehund,

der Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn eine Tätigkeit unter 3 Std. täglich ausgeübt wird. Sollte die Tätigkeit mehr als 3 Std täglich betragen, dann ist zunächst der Rentenanspruch zu prüfen. Vor Aufnahme einer Tätigkeit würde ich dies mit dem zuständigen Träger abklären.

Bei Direktversicherungen ab 2004 gilt:

Nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 SvEV (bis 31.12.2006: § 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV) sind steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 S. 1 EStG an eine Direktversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung kein Arbeitsentgelt und damit beitragsfrei. Bei Neuzusagen kann die Entgeltumwandlung sowohl aus laufendem als auch aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt beitragsfrei vorgenommen werden. Voraussetzung für die Steuer- und Beitragsfreiheit ist jedoch, dass die Direktversicherung zumindest als Wahlrecht eine Rentenzahlung vorsieht. 

Auch hier würde ich vorab eine Anfrage beim Arbeitgeber stellen, ob eine derartige Direktversicherung möglich wäre.

Bei weiteren Rückfragen wenden sie sich direkt an die Servicehotline: 0800 1000 4800

Guten Tag, erst einmal vielen Dank für diese sehr seriöse und kompetente Antwort. Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund steht folgendes: --------------------------------------------------------------------------------------- Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen werden angehoben. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig. ---------------------------------------------------------------------------------------- Von 7550,00€ brutto monatlich wären 4% genau 302,00€brutto. Beutet dies, dass wenn ich 302,00€ von meinem Bruttolohn im Rahmen einer Direktversicherung umwandeln lasse, mir dies nicht als Hinzuverdienst angerechnet wird ? Sprich ich könnte mein jährliches Bruttoeinkommen um maximal 3624,00€ senken bzw. diese würden dann nicht als Arbeitsentgelt hinzugerechnet ? Beste Grüße Praeriehund
Praeriehund am 27.11.2023 | 23:59
IT-PROJEKTKOORDINATOR. Ich hoffe damit ist Ihre Frage beantwortet.
Achherrjeam 28.11.2023 | 14:43
Top. Nur nicht wundern das die Rente dann gekürzt wird und hoffentlich kommt die DRV nicht auf den Gedanken ihre EMR zu überprüfen.
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