Auf die Witwerrente wird die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet. Dabei wird von der Nettorente zunächst der Freibetrag abgezogen. Dieser beträgt bis 30.6.2008
(26,4 X 26,27 €=) 693,53 € und ab 1.7.2008 (26,4 X 26,56 € =) 701,18 €. Von dem Freibetrag übersteigenden Einkommen werden 40 % auf die Witwerrente angerechnet. Im Gegensatz zu Rosanna finde ich es durchaus berechtigt, eine entsprechende Frage zu stellen.