Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

hinzuverdienstgrenze witwerrente

von alexandra21.05.2008 | 14:31
1044 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mein Vater (58) bezieht seit ca. 10 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Meine Mutter ist im Januar 1997 verstorben, somit bezieht mein Vater seit 11 Jahren eine Witwerrente. Nun meine Frage wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Witwerrente meines Vaters?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf die Witwerrente wird die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet. Dabei wird von der Nettorente zunächst der Freibetrag abgezogen. Dieser beträgt bis 30.6.2008

(26,4 X 26,27 €=) 693,53 € und ab 1.7.2008 (26,4 X 26,56 € =) 701,18 €. Von dem Freibetrag übersteigenden Einkommen werden 40 % auf die Witwerrente angerechnet. Im Gegensatz zu Rosanna finde ich es durchaus berechtigt, eine entsprechende Frage zu stellen.

3 Antworten

Rosannaam 21.05.2008 | 14:40
So hoch wie bei einer WitweN-Rente! Nein, Spaß bei Seite: Es gibt bei einer Witwen- oder Witwerrente keine Hinzuverdienstgrenze, sondern einen FREIBETRAG. Liegt das Einkommen Ihres Vaters über diesem Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrages von der Witwerrente abgezogen. Geben Sie unter obiger Suchfunktion "Einkommensanrechnung Witwenrente" ein, und Sie werden ´zig Beiträge hierzu finden. Auch aus den letzten Tagen (blättern Sie einige Seiten zurück und Sie werden diese finden). Eigentlich verstehe ich aber Ihre Frage nicht, denn bisher müsste doch "normalerweise" die EU-Rente Ihres Vaters doch schon seit jeher auf die Witwenrente angerechnet worden sein!!! Oder ist dies nicht der Fall? Dann ist was gehörig schiefgelaufen. Oder meinen Sie die Hinzuverdienstgrenze bei der EU-Rente? MfG Rosanna.
Schiko.Originalam 21.05.2008 | 15:46
Gehe davon aus, dass ihre erwerbsminderungsrente netto den anrechnungsfreien teil von ( 26,27x 26,4 ) 693,53, ab 1.7.08 26,56 x 26,4= 701,18 nicht über- steigt. Hinzu kommen noch 3 % abzug vom brutto. Ist dies so erhalten sie die brutto witwenrente unge- kürzt. Erklärung: 893,53 eigene nettorente - 3% 026,81 und 693,53 verbleiben 173,19 mit 40% = 69,28 wird die brutto-witwen- rente gekürzt. Entsprechend weniger der beitrag zur kranken/pflegeversicherung. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 21.05.2008 | 16:44
Ich finde die Frage von @Alexandra dennoch erschreckend, wenn man nach 11 Jahren Witwerrentenbezug noch immer nicht weiß, dass die eigene EU-Rente angerechnet wird. Vorausgesetzt, dies war überhaupt so gemeint, denn es war ja nach einer "Hinzuverdienstgrenze bei der Witwerrente" gefragt. Sachen gibt´s!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026