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Hinzuverdienstgrenze, zweimal überschreitbar

von FragenderEMR01.04.2008 | 16:58
1099 Ansichten
3 Antworten
Hallo, nehmen wir folgenden Fall an. Die Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer tEMR sind 1.000,- Euro (zur Halbierung) und 1.350,- Euro (zum Wegfall des Bezugs). Nun wird ein monatlicher Verdienst von Brutto 1.300,- Euro erzielt. Mit dem Arbeitgeber wurde vereinbart, jeweils im Juni "Urlaubsgeld" in Höhe von 1.200,- sowie im Dezember "Weihnachtsgeld" ebenso 1.200,- zu zaheln. Der Verdienst in Juni/Dezember ist somit 2.500,- Euro. Ist dieser Fall so konstruierbar und für den Bezug einer halben tEMR legitim? Oder werden die so deklarierten Zahlung der beiden Monate eventuell anteilig auf das Jahr verteilt? Sprich jeden Monat=1400,- Euro - somit kompletter Wegfall der tEMR. Danke für die Antworten!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.04.2008 | 07:48

Da Sie die zulässigen Grenzen einhalten erhalten Sie das ganze Jahr die hälftige TEM-RT.

2 Antworten

FragenderEMRam 01.04.2008 | 17:03
sorry, kleiner Rechenfehler. Verteilt man die ZWEI Extrazahlungen auf das Jahr, so würden pro Monat 1.500,- Euro gezahlt.
Wolfgang Amadeusam 01.04.2008 | 19:36
Hallo FragenderEMR, wenn ich Dich richtig verstehe ist Deine Verdienstgrenze für eine Halbrente 1.350 €. Die Einmalzahlungen werden nicht anteilig auf das gesamte Jahr verteilt. Du dürftest somit in 10 Monaten 1.350 € und in zwei Monaten 2.700 € verdienen. Du hättest in zehn Monaten 1.300 € und in zwei Monaten 2.500 €, würdest also die zulässige Verdienstgrenze einhalten.
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