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Hinzuverdienstgrenzen

von Peter Podschuß06.02.2008 | 12:50
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In Ihrer heutigen Meldung "Auch Teilrentner können mehr hinzuverdienen" sind Hinzuverdienstgrenzen für Durchschnittsverdiener angegeben. Diese betragen genau das Doppelte der vom BMAS angegebenen allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen (http://www.bmas.de/coremedia/generator/23022/2007__12__21__aende… Welches Durchschnitteinkommen setzen Sie denn an?

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4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Durchschnittseinkommen beträgt für das Jahr 2008: 30.084,- EUR (= 1 EP)

Beispiel 1/3 Altersrentner (aBL): 3 x 0,25 x 2.485 = 1.863,75 EUR

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich unterstelle altes Recht (Heirat vor dem 01.01.2002 und mind. einer vor dem 02.01.1962 geb.): Danach werden alle 3 Renten ohne gegenseitige Anrechnung ausgezahlt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ohne gegenseitige Anrechnung heißt, dass nur bei diesen 3en Renten keine Anrechnung erfolgt.

Sobald Sie einen Mini-Job zusätzlich machen, wrid bei der Hinterbliebenrente geprüft, ob Sie mit Ihrer eigenen Rente (nicht die Betriebsrente) und dem Mini-Job die Freigrenze von z.Zt. 693,53 EUR netto übersteigen. Wenn Ja! wird jeder EUR darüber zu 40% von der Witwenrente gekürzt.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Nein, Sie haben es richtig verstanden.

Bei Ihrem Beispiel sind 40,- EUR von der Witwenrente abzuziehen.

9 Antworten

Brilleam 06.02.2008 | 13:14
Die BMAS-Veröffentlichung nennt die MINDESThinzuverdienstgrenze, welche auf 0,5 EP x 3 Jahren beruht. Geht man von einem Durchschnittseinkommen von 1 EP x 3 Jahren aus, so kommt eben auch das doppelte heraus. Die eigentliche Neuerung besteht darin, dass die Hinzuverdienstgrenze von aktuellen Rentenwert abgekoppelt und sich nun an der monatlichen Bezugsgröße orientiert (soll eine bessere Bindung an den 'Wirtschaftsaufschwung' abbilden...).
Sesamam 06.02.2008 | 14:45
Ich hätte zur Hinzuverdienstgrenze auch mal eine Frage. Wie verhält es sich bei einem Regelaltersrenter der zur gestzlichen Rente noch eine Zusatzrente sowie eine Hinterbliebenenrente bezieht? Wie hoch ist hier die Zuverdienstgrenze bzw. wieviel darf man noch dazu verdienen? Die Rentenhöe beträgt ca. 541,00 € (Regelaltersrente), 233,00 €(Zusatzrente), und Hinterbliebenenrente (550,00 €). Es handelt sich jeweils um Nettobeträge.
Brilleam 06.02.2008 | 15:01
Hallo Sesam! eigene Altersrente: ab 65.Lj. keine Beschränkung im Hinzuverdienst! Betriebsrente: vmtl. dto. Hinterbliebenenrente: kommt auf die geltende Rechtslage an: Altrecht bis 1986: keine Anrechnung von Einkommen Rechtslage bis 2001: Freibetrag (West) von derzeit 26,4x 26,27 EUR = 693,53 EUR - die Altersrente liegt darunter, wird als nicht angerechnet - die Nettorente noch um weitere 3% (fiktive Pauschalsteuer) kürzen. Die Betriebsrente wird hier nicht berücksichtigt. Rechtslage ab 2002 (soweit nicht Altrecht gilt:) gleicher Freibetrag aber die Betr.Rente wird, wie auch fast alle anderen möglichen Einkünfte, mit angerechnet. Im gen. Fall ist der Freibetrag bereits überschritten - d.h. jeder Euro über dem Freibetrag reduziert die H-Rente um 40 Cent! Sehen Sie im Bescheid über die H-Rente nach, was angerechnet wird und was nicht. Vmtl. haben Sie noch 168,76 EUR Luft, bevor die Anrechnung bei der H-Rente greift! Bitte lassen Sie Ihre Unterlagen von jemandem anschauen, der etwas davon versteht!
Karl-Heinricham 06.02.2008 | 15:12
Was die Zusatzrente angeht, sollten Sie bei der zahlenden Stelle fragen. Auf die Regelaltersrente (also nach 65. Lebensjahr) wird nichts angerechnet. Auf die Hinterbliebenenrente wird von den beiden Leistungen nur die Altersrente angerechnet, was jedoch keine Auswirkungen hat, da die Rente unter dem Freibetrag bleibt (circa 690 EUR).
Karl-Heinricham 06.02.2008 | 15:29
Anmerkung: Ich bin von einem "Altfall" ausgegangen, da dies im Moment noch die Regel sein dürfte....
Sesamam 06.02.2008 | 15:50
Es handelt sich um einen Altfall. Verwitwet seit April 1999. Altersrentenbezug und Zusatzrentenbezug seit 1997 (ALtersrente für Frauen). Bezug der Hinterbliebenenrente seit 1999.
Sesamam 07.02.2008 | 08:27
Es handelt sich um altes Recht. Verwitwet seit 1999. Altersrente seit 1997. Was bedeutet es, wenn die 3 Renten ohne gegenseitige Anrechnung ausgezahlt werden? Muss man dann keine Hinzuverdienstgrenze bei der Hinterbliebenenrente beachten wenn man einen Minijob ausübt?
Sesamam 07.02.2008 | 10:05
D. h. also ich könnte zu meiner Altersrente noch ca. 150,00 € verdienen. Dann würde ich auf ca. 693,00 € (Freigrenze)kommen. Alles was darüber wäre, würde mir dann von meiner Hinterbliebenenrente gekürzt werden. Wenn ich jetzt z. B. 250,00 verdiene, dann sind ca. 150 € frei (bis zur Freigrenze) und von 100,00 € Restverdienst wird dann meine Hinterbliebenenrente um 40 € (40% von 100,00 € gemindert, oder habe ich dies falsch verstanden?
Sesamam 07.02.2008 | 11:18
Vielen Dank, Sie habe mir sehr geholfen. Jetzt ist mir alles klar.
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