Das Durchschnittseinkommen beträgt für das Jahr 2008: 30.084,- EUR (= 1 EP)
Beispiel 1/3 Altersrentner (aBL): 3 x 0,25 x 2.485 = 1.863,75 EUR
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Das Durchschnittseinkommen beträgt für das Jahr 2008: 30.084,- EUR (= 1 EP)
Beispiel 1/3 Altersrentner (aBL): 3 x 0,25 x 2.485 = 1.863,75 EUR
Ich unterstelle altes Recht (Heirat vor dem 01.01.2002 und mind. einer vor dem 02.01.1962 geb.): Danach werden alle 3 Renten ohne gegenseitige Anrechnung ausgezahlt.
Ohne gegenseitige Anrechnung heißt, dass nur bei diesen 3en Renten keine Anrechnung erfolgt.
Sobald Sie einen Mini-Job zusätzlich machen, wrid bei der Hinterbliebenrente geprüft, ob Sie mit Ihrer eigenen Rente (nicht die Betriebsrente) und dem Mini-Job die Freigrenze von z.Zt. 693,53 EUR netto übersteigen. Wenn Ja! wird jeder EUR darüber zu 40% von der Witwenrente gekürzt.
Nein, Sie haben es richtig verstanden.
Bei Ihrem Beispiel sind 40,- EUR von der Witwenrente abzuziehen.
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