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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenzen

von Durst30.05.2013 | 19:16
1127 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, bekanntlich gibt es bei voller EM-Rente eine Hinzuverdienstgrenze von EUr 450,-- und bei teilweiser EM-Rente die Grenze in Höhe von EUR 930,-- monatlich. Ich habe mir diese Tage von der DRV meine Rentenauskunft schicken lassen. Diese bestätigt bei voller EM-Rente die Hinzuverdienstgrenze von EUR 450,--. Bei teilweiser EM-Rente wird allerdings bei mir eine Hinzuverdienstgrenze von EUR 3.870,-- genannt. Ist die Grenze demnach individuell unterschiedlich ( abhängig von der jeweiligen Rentenhöhe ? ) oder warum wird mir ein deutlich höhrer Hinzuverdienstbetrag genannt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Berechnung der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfolgt individuell und ist abhängig von Ihrem Verdienst vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit. Maßgebend sind die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten und Zuschlägen für beitragsgeminderte Zeiten der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit errechnen.

Ergeben sich in den letzten drei Kalenderjahren keine oder weniger als 1,5 Entgeltpunkte, so sind 1,5 Entgeltpunkte für die Berechnung heranzuziehen (Mindesthinzuverdienstgrenze).

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2 Antworten

Otto N.am 30.05.2013 | 20:15
Die Hinzuverdienstgrenzen für teilweise Erwerbsgeminderte sind in der Tat individuell unterschiedlich. Wie kommen Sie denn auf 930 Euro?
DarkKnight RVam 05.06.2013 | 11:28
929,78 ist die bis zum 30.6.2013 geltende Mindesthinzuverdienstgrenze!!!
Deutsche Rentenversicherung
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