Hallo,
die Berechnung der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfolgt individuell und ist abhängig von Ihrem Verdienst vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit. Maßgebend sind die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten und Zuschlägen für beitragsgeminderte Zeiten der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit errechnen.
Ergeben sich in den letzten drei Kalenderjahren keine oder weniger als 1,5 Entgeltpunkte, so sind 1,5 Entgeltpunkte für die Berechnung heranzuziehen (Mindesthinzuverdienstgrenze).