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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenzen bei EMR (voll und unbefristet)

von grimmel31.01.2011 | 19:20
1701 Ansichten
4 Antworten

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Gelten die geplanten Neuregelungen hinsichtlich der erweiterten Hinzuverdienstgrenzen nur für Neurentner (ab Inkraftrteten des Gesetzes) oder auch für Rentenbezieher, die so wie ich seit geraumer Zeit EMR bekommen und noch keine 65 sind? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo grimmel,

solange es keine Gesetzesänderung zum Thema Hinzuverdienst gibt, kann dazu auch keine endgültige Stellungnahme erfolgen.

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3 Antworten

W*lfgangam 31.01.2011 | 19:46
Hallo grimmel, > Gelten die geplanten Neuregelungen (...) Welche geplanten Neuregelungen? Link dazu bitte. Gruß w.
-_-am 01.02.2011 | 02:20
:P Neuregelungen? Bis das etwas wird, ist Weihnachten mit Sicherheit längst vorbei, vielleicht auch mehrmals. Noch träumen nur FDP-Politiker, die demnächst wohl kaum noch im Deutschen Bundestag sitzen werden, gelegentlich in der BLÖD-Zeitung laut davon. Die heutigen Regelungen nach § 96a SGB 6 sind allerdings kompliziert und aufwändig. Die Umsetzung verursacht ganz erheblichen Verwaltungsaufwand. http://www.net-tribune.de/nt/node/23726/news/FDP-will-Fruehrentn… http://www.moz.de/wirtschaft/wirtschaft/artikel-ansicht/dg/0/1/2… http://www.engelen-kefer.de/meine-themen/sozialpolitik/alterssic… http://www.sh-heute.de/bald-hoherer-hinzuverdienst-fur-fruhrentn…
Schadeam 01.02.2011 | 07:41
Momentan werden in der Presse lediglich Vorstellungen von der Politik veröffentlicht, was davon vielleicht irgendwann mal in einem Gesetz steht, weiß heute noch niemand. Daher gibt es mit Sicherheit dazu auch noch keine Aussagen und Beratungen durch die DRV. Vergessen Sie nicht: 2011 haben wir wieder diverse Wahlen, da wird so einiges versprochen.......-:)
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