Hallo Löwenzahn,
dem Beitrag von „Schade“ kann ich zustimmen.
Hallo Löwenzahn,
nach § 7 Sozialgesetzbuch 6 können sich Personen, die nicht versicherungspflichtig sich, für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Diese gesetzliche Regelung bezieht sich aber nur auf Bezieher einer Altersvollrente für Zeiten bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht. Werden vom Bezieher einer Altersteilrente für Zeiten nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, freiwillige Beiträge entrichtet, so ergeben sich daraus ebenfalls Zuschlagsentgeltpunkte,, welche jährlich zum 1. Juli berücksichtigt werden. Dabei sind für die jährliche Berücksichtigung zum 1. Juli die für das vergangene Kalenderjahr ermittelten Zuschläge maßgebend.
Danke für die Antworten!
Hauptziel ist für mich, niemals Grundsicherung beantragen zu müssen (mein Rentenanspruch liegt momentan unter diesem Niveau, und die Voraussetzungen für Grundrente erfülle ich auch nicht).
Dass ich mit meinem Plan (s.u.) auf die ganze Lebenszeit gesehen ggf. Geld "verschenke" und später auch höhere Steuern möglich sind, ist mir klar.
Ist folgender Plan durchführbar?
1) Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (in wenigen Monaten) Weiterarbeit (Arbeitgeber hat bereits zugestimmt), ohne Altersrente oder Teilrente zu beantragen.
2) Nach einiger Zeit Antrag auf Teilrente 10% für einen einzelnen Monat, in dem eine freiwillige Beitragszahlung der maximal möglichen Summe (momentan ca € 15.850,-) geleistet wird, um damit ca 2 zusätzliche Rentenpunkte zu erhalten. Weiterarbeit auch in diesem Monat.
3) Ab dem Folgemonat wieder Verzicht auf die Teilrente und Weiterarbeit wie bisher.
4) Wenn nach einigen Jahren ein entsprechender Betrag neu angespart ist, Wiederholung von Punkt 2) und 3).
5) Irgendwann dann Antrag auf die (volle) Altersrente.
Mit freundlichen Grüßen
Löwenzahn
Danke für alle Antworten!
Heute rief ich bei der DRV-Bund an, um für mich zu klären, ob die Zahlung freiwilliger Beiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze und bei Bezug von Teilrente sinnvoll ist und wie die Details aussehen würden.
Dort wurde mir gesagt, Zahlung freiwilliger Beiträge sei nach der Regelaltersgrenze nicht mehr möglich, doch hier im Forum gab es dazu ja mehrere Beiträge, die diese Möglichkeit erwähnten (mit "freiwilligen Beiträgen" meine ich nicht Rentenversicherungsbeiträge aus einer Beschäftigung).
Wenn es diese Möglichkeit gibt, welches Stichwort muss ich in einem Telefongespräch nennen, damit die Berater wissen, was gemeint ist und nicht gleich abblocken?
Freundliche Grüße
Löwenzahn
Hallo Löwenzahn,
Ihr Anliegen kommt selten vor weshalb der einzelne Mitarbeiter ggfs. überfordert ist von dieser Frage. Im Übrigen gab es hierzu auch eine Rechtsänderung ab 01.07.2017 durch das Flexirentengesetz.
Hier finden Sie die rechtlichen Arbeitsanweisungen zu § 7 SGB VI (freiwillige Versicherung)Punkt 3.1:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0007.html#doc1577424bodyText7
Es ist möglich solange Teilrente.
Am besten offiziellen Antrag stellen V060. Höhe zwischen Mindestbeitrag (2021: 81,70) und Höchstbeitrag (2021: 1.320,60) möglich.
Antrag können Sie über die Webseite Online Dienste stellen.
Immer im Juli mit der Rentenanpassung wird die Rente dann um die Einzahlungen aus dem Vorjahr neu berechnet.
Es ist ja auch deshalb so selten, weil sich die Einzahlungen erst im hohen Alter amortisieren. Da niemand sein „Ablaufdatum“ kennt, ist es eben eine sehr spekulative Art sein Geld anzulegen. Vielleicht ist es richtig, vielleicht auch falsch. Das muss jeder für sich bewerten. Die breite Masse hat aber lieber das Geld jetzt, als in unbekannter Zukunft.Danke für alle Antworten! Heute rief ich bei der DRV-Bund an, um für mich zu klären, ob die Zahlung freiwilliger Beiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze und bei Bezug von Teilrente sinnvoll ist und wie die Details aussehen würden. Dort wurde mir gesagt, Zahlung freiwilliger Beiträge sei nach der Regelaltersgrenze nicht mehr möglich, doch hier im Forum gab es dazu ja mehrere Beiträge, die diese Möglichkeit erwähnten (mit "freiwilligen Beiträgen" meine ich nicht Rentenversicherungsbeiträge aus einer Beschäftigung). Wenn es diese Möglichkeit gibt, welches Stichwort muss ich in einem Telefongespräch nennen, damit die Berater wissen, was gemeint ist und nicht gleich abblocken? Freundliche Grüße LöwenzahnHallo Löwenzahn, Ihr Anliegen kommt selten vor weshalb der einzelne Mitarbeiter ggfs. überfordert ist von dieser Frage. Im Übrigen gab es hierzu auch eine Rechtsänderung ab 01.07.2017 durch das Flexirentengesetz. Hier finden Sie die rechtlichen Arbeitsanweisungen zu § 7 SGB VI (freiwillige Versicherung)Punkt 3.1: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Es ist möglich solange Teilrente. Am besten offiziellen Antrag stellen V060. Höhe zwischen Mindestbeitrag (2021: 81,70) und Höchstbeitrag (2021: 1.320,60) möglich. Antrag können Sie über die Webseite Online Dienste stellen. Immer im Juli mit der Rentenanpassung wird die Rente dann um die Einzahlungen aus dem Vorjahr neu berechnet.
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