Hallo Hubert,
es ist richtig, dass sich die Höhe der Grenzen bei Teilrenten nach den Entgeltpunkten der letzten drei Jahren vor Rentenbeginn richtet.
Das bedeutet aber nicht, wenn Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben, dass Sie dann nicht hinzuverdienen dürfen. Für diesen Fall greifen dann diese mindestens 1,5 Entgeltpunkte. Wenn Sie also in diesen drei Jahren gar nicht gearbeitet oder nur wenig verdient haben, dann werden für die Ermittlung der Grenzen mindestens diese 1,5 Entgeltpunkte berücksichtigt.
Für die Ermittlung der Entgeltpunkte zählen auch freiwillige Beiträge. Es macht aber keinen Sinn nur wegen der Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen freiwillige Beiträge einzuzahlen, da ja die Mindestentgeltpunkte von 1,5 Entgeltpunkten greifen für den Fall dass Sie zu geringe oder gar keine Entgeltpunkte in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn haben.
Ergeben sich für Sie weitere Fragen, sollten Sie sich zur Beratung an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Wie KSC auch schreibt, lassen sich im persönlichen Gespräch durch Frage und Gegenfrage manche Probleme leichter lösen ;-)