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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenzen - Berechnung

von Hubert22.12.2013 | 14:10
1157 Ansichten
4 Antworten

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Und noch eine Frage zu den Hinzuverdienstgrenzen: Die Höhe der Grenzen richtet sich ja u.a. nach den Entgeltpunkten der letzten 3 Jahre vor Rentenbeginn. Meine Fragen: * Bedeutet dies, dass wenn ich in den drei Jahren weder arbeiten war, noch arbeitslos war (also keine EPs habe), gar nichts hinzuverdienen kann, ohne Abschläge in Kauf zu nehmen ?? * Was bedeutet die Aussage "... Entgeltpunkte der letzten drei Jahre (mindestens 1,5)" Muss ich mindestens 1,5 EP haben, ansonsten werden gar keine angerechnet? Oder heisst es, selbst wenn ich gar keine habe, werden mindestens 1,5 angerechnet? * Zählen EPs, die ich durch eigene freiwillige Einzahlungen bekomme, auch dazu? Würde es auch dieser Überlegung Sinn machen, selber etwas einzuzahlen? Danke und Gruß, Hubert

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2013 | 10:29

Hallo Hubert,

es ist richtig, dass sich die Höhe der Grenzen bei Teilrenten nach den Entgeltpunkten der letzten drei Jahren vor Rentenbeginn richtet.

Das bedeutet aber nicht, wenn Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben, dass Sie dann nicht hinzuverdienen dürfen. Für diesen Fall greifen dann diese mindestens 1,5 Entgeltpunkte. Wenn Sie also in diesen drei Jahren gar nicht gearbeitet oder nur wenig verdient haben, dann werden für die Ermittlung der Grenzen mindestens diese 1,5 Entgeltpunkte berücksichtigt.

Für die Ermittlung der Entgeltpunkte zählen auch freiwillige Beiträge. Es macht aber keinen Sinn nur wegen der Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen freiwillige Beiträge einzuzahlen, da ja die Mindestentgeltpunkte von 1,5 Entgeltpunkten greifen für den Fall dass Sie zu geringe oder gar keine Entgeltpunkte in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn haben.

Ergeben sich für Sie weitere Fragen, sollten Sie sich zur Beratung an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Wie KSC auch schreibt, lassen sich im persönlichen Gespräch durch Frage und Gegenfrage manche Probleme leichter lösen ;-)

3 Antworten

Edward Hinteam 22.12.2013 | 14:46
Das Meiste was im Zusammenhang mit der gesetzlichen Altersrente steht, ist irgendwie immer mehr oder weniger Beschiss, Augenwischerei oder legaler Betrug. Entweder weil der Gesetzgeber oder Staat ständig irgendwie auf die Rentenkasse zugreift und sachfremde Angelegenheiten damit finanziert oder gleich ein riesen Aufhebens macht, wenn er vermeintlich etwas dazuschießt. Also Vorsicht.
KSCam 22.12.2013 | 15:21
Ich würde Ihnen raten einen Termin bei der nächsten DRV Beratungsstelle zu buchen, dort kann man Ihnen das alles erklären. Das geht mündlich sicher besser, als dies alles online zu versuchen, v.a. weil im Beratungsgespräch sofort Rückfragen möglich sind....
Hubertam 24.12.2013 | 15:58
Vielen Dank an den/die Experten/in für die ausführliche Antwort. Ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Gruß, Hubert
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