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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenzen für Freiberufler bei Erwerbsminderungsrente

von Rehauge20.10.2011 | 15:21
1536 Ansichten
3 Antworten
Hallo liebe ForumnutzerInnen, ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. der Hinzuverdienstgrenzen und dem Procedere für Freiberufler beim Bezug von Erwerbsminderungsrente. Ich habe im September einen Antrag auf Erwebsminderungsrente eingereicht und würde, sofern es mir dann irgendwann wieder besser geht UND ich überhaupt eine Rente bekäme, gern freiberuflich etwas zu einer möglichen vollen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen. Bei einem 400 Euro Job sind diese 400 Euro ja unschädlich. Wie wäre das denn bei mir. Ich habe vor meiner Krankheit hauptberuflich und zusätzlich freiberuflich gearbeitet. Wie viel dürfte ich denn ggf verdienen? Ich müsste ja von den Honoraren noch Steuern zahlen!? Und wann und wie weise ich so ein Honorar denn nach? Viele Fragen, ich hoffe sehr, Sie können mir weiterhelfen. Ich bedanke mich im Voraus! Herzliche Grüße Martina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2011 | 16:33

Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt auch hier 400 Euro.

Als Hinzuverdienst gilt der steuerrechtliche Gewinn.

2 Antworten

DarkKnight RVam 21.10.2011 | 07:48
Hallo Rehauge, nachzuweisen ist der steuerrechtliche Gewinn in jedem Fall durch den Einkommensteuerbescheid!
Rehaugeam 21.10.2011 | 08:11
Liebe Forenbesucher, danke für die Antworten! Herzliche Grüße Martina
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