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Experten-Antwort

Hinzuverdienstt bei EM-Rente?

von bernhardd26.10.2011 | 23:17
1359 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Servus. Habe auch eine 50% em rente genehmigt bekommen. Ich hab ja keinen job. Erhalte noch krankengeld. Zählt dies als hinzuverdienst? Bekommt man mir dieser teilrente auch alg1? Habe ja noch restanslruch wenn ich aus krankengeld falle? Und was ware hier? Teilrente und gründungszuschuss (also alg1) und wie wird dann ein evtl. Gewinn aus den gewerbe behandelt? Anrechnung?oder aussen vor? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bernhardd,

sofern eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen wird, sind gemäß § 96a Sozialgesetzbuch VI Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst anzurechnen.

Der Bezug von Arbeitslosengeld I ist daher, sofern der Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist, auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anzurechnen.

Der Bezug von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt ein Leistungsvermögen voraus, welches Ihnen ermöglicht, noch 3 - 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Daher stehen Sie dem Arbeitsmarkt noch eingeschränkt zur Verfügung.

Sollten Sie eine selbstständige Tätigkeit neben dem Bezug der Rente ausüben, werden auch diese Einnahmen (steuerrechtlicher Gewinn) auf die Rente angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenzen sind im erstmaligen Rentenbescheid dargestellt.

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3 Antworten

öhaam 27.10.2011 | 09:12
kommt darauf an: haben Sie eine halbe EM-Rente bei Berufsunfähigkeit, dann liegt Ihr Leistungsvermögen auf dem allg. Arbeitsmarkt über 6 Std . haben Sie eine halbe EM-Rente aus med. Gründen, dann liegt Ihr Leistungsvermögen zwischen 3 und 6 Std. - dann stellt sich bei Aussteuerung die Frage nach einer vollen EM-Rente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt. Egal ob KG, ALG1 oder Einkommen aus Selbständigkeit: diese Einkünfte sind immer Hinzuverdienst i.S. einer EM-Rente! Die Arbeitsagentur wird eine Selbständigkeit aber vmtl. nur fördern, wenn die Leistungsfähigkeit Ihrerseits bei 6 und mehr Stunden liegt - vgl. oben teil.EM bei BU!
bernharddam 27.10.2011 | 09:25
Hallo. ich verstehe das nicht. Teil. EM Rente wg. Berufsunfähigkeit und teilw. EM aus med. Gründen. Erhalte ich keine teilw. EM Rente wenn mein Rehaarzt sagt ich wäre 6 Stunden am Tag arbeitsfähig? Bin kaufmann. Danke
öhaam 27.10.2011 | 11:16
ENTWEDER: teilweise EM wegen Berufsunfähigkeit (wenn vor dem 02.01.1961 geboren), damit 6 und mehr Std. arbeitsfähig auf dem allg.Arbeitsmarkt aber nicht mehr im erlernten und/oder langjährig ausgeübten, qualifizierten Beruf?! ODER: teilweise EM bei einem Leistungsvermögen von mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden (med.Feststellung) - allg. Arbeitsmarkt ODER: volle EM-Rente, die wegen Überschreitung des Hinzuverdienstes nur zur Hälfte gezahlt wird - dann liegt Ihre Leistungsfähigkeit aber bei unter 3 Std./Tag - egal welche Tätigkeit. Es steht alles in Ihrem RentenBESCHEID - ergänzende Fragen machen erst nach dem Lesen des Bescheides Sinn (und können hier nur bedingt beantwortet werden...!)
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