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Experten-Antwort

Hinzuverdienstüberschreitung bei halber EMrente- was passiert?

von biggi29.03.2017 | 20:17
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5 Antworten

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Heute erhielt ich einen Brief, "dass die Hinzuverdienstgrenze (offensichtlich nur) für Dez 2016 überschritten wurde u Höhe 288 Euro zurückgefordert wird, der Bescheid von Dez 16 aufgehoben u Minderung/wegfall des Rentenanspruches beabsichtigt ist". Mein Mann hat seit 2005 halbe Erwmrente u arbeitet Teilzeit.Bisher war immer alles okay. Vorraussichtlich ist dies durch eine pauschale Leistungsentgeltausschüttung im Dez geschehen. WAS heisst das denn nun? Rückforderung der Übersteigung ist ja okay, aber was kann noch passieren? Rentenanspruch gemindert? Wegfall? Mir geht es gerade nicht gut und es überfordert mich alles! DANKE für Expertenantwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo biggi,

Sie haben im Dezember 2016 die maßgebende Hinzuverdienstgrenze überschritten. Daher beabsichtigt Ihr Rentenversicherungsträger die für Dezember 2016 überzahlte Rente von Ihnen zurückzufordern. Bisher haben Sie lediglich eine Anhörung bekommen. Hierzu können Sie sich äußern, müssen es aber nicht.

Es scheint auch nicht beabsichtigt zu sein, den Rentenanspruch generell in Frage zu stellen (sprich neue mediz. Ermittlungen). Es geht wohl ausschließlich um den Hinzuverdienst im Dezember 2016.

Es wird insoweit auch auf die Antwort von W*lfgang verwiesen.

Zur Klärung sollten Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter der DRV wenden. Die Kontaktdaten müssten auf dem Schreiben der DRV stehen.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

W*lfgangam 29.03.2017 | 20:36
Hallo biggi, bisher ist bei jeder vorgezogenen Altersrenten, vollen oder teilweisen EM-Rente eine mtl. Hinzuverdienstgrenze einzuhalten. Diese darf 2x im laufenden Jahr bis zum Doppelten überschritten werden. Bei unzulässigem Überschreiten im Monat erfolgt _keine_ 1 : 1 Kürzung der Rente des zu hohen Betrages. Die Rente ist in festen Stufen zu kürzen. Bei einer teilweisen EM-Rente gibt es folgendes Stufenmodell: volle Rente = 1. mtl. Hinzuverdienstgrenze eingehalten halbe Rente = 2. mtl. Hinzuverdienstgrenze eingehalten keine Rente = 2. mtl. Hinzuverdienstgrenze überschritten Wird die Hinzuverdienstgrenze im Folgemonat wieder eingehalten, wird die Rente wieder weitergezahlt. Zu berücksichtigen ist auch, ob er tatsächliche eine halbe volle EM-Rente erhält, oder von vorne herein nur eine teilweise EM-Rente. Im Ergebnis macht das bei den Hinzuverdienstgrenzen keinen Unterschied. Im Bescheid bzw. bereits in der vorlaufenden Anhörung ist sehr detailliert aufgeführt, warum/wann der Hinzuverdienst zu hoch gewesen ist. Und: im Erst-Rentenbescheid sind sehr deutlich die Hinzuverdienstgrenzen genannt und Folgewirkungen für die Rente, wenn unzulässige Überschreitungen vorliegen. Ob Sie das nun beruhigt weiß ich nicht, aber Januar scheint ja wieder alles iO zu sein. Und ab 01.07.2017 gibt es eh ein neues Hinzuverdienstrentenrecht/Flexirente ...Info wird Ihr Mann dazu noch mit genauer Darstellung der dann zulässigen Werte erhalten. Gruß w.
biggiam 29.03.2017 | 22:38
Danke für die schnelle Antwort
biggiam 30.03.2017 | 11:49
Ja, genau so ist es (nur im Dez 16 überschritten); mir war nur nicht klar, was genau das für Konsequenzen für die weitere Rente hat. D.H zukünftig könnte das immer (nur) im Dezember so sein. Danke
W*lfgangam 30.03.2017 | 20:25
Nein biggi, ab 01.07. kommt ein neues Hinzuverdienstrentenrecht, das eine Jahres-Hinzuverdienstgrenze vorsieht – die mtl. zulässige Hinzuverdienstgrenze wird abgeschafft. Mag sein, dass Sie dann keine Kürzungen mehr haben (aufs Jahr betrachtet), oder nur geringe für alle 12 Monate im Jahr. Entsprechende Informationen werden Sie in den nächsten 1-2 Monaten von Ihrer DRV noch erhalten. Gruß w.
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