Hallo biggi,
Sie haben im Dezember 2016 die maßgebende Hinzuverdienstgrenze überschritten. Daher beabsichtigt Ihr Rentenversicherungsträger die für Dezember 2016 überzahlte Rente von Ihnen zurückzufordern. Bisher haben Sie lediglich eine Anhörung bekommen. Hierzu können Sie sich äußern, müssen es aber nicht.
Es scheint auch nicht beabsichtigt zu sein, den Rentenanspruch generell in Frage zu stellen (sprich neue mediz. Ermittlungen). Es geht wohl ausschließlich um den Hinzuverdienst im Dezember 2016.
Es wird insoweit auch auf die Antwort von W*lfgang verwiesen.
Zur Klärung sollten Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter der DRV wenden. Die Kontaktdaten müssten auf dem Schreiben der DRV stehen.
Mit freundlichen Grüßen