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Experten-Antwort

Hinzuverdienstzettel

von Carlos S.12.04.2019 | 16:42
193 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Ich soll meinen Hinzuverdienen aufschreiben. Ich habe bis Anfang Januar 19 gearbeitet. EMR Antrag wurde gestellt im Februar. HinzuVerdienst ab 01.08.19 bis 31.12,19. Wie kann man das deuten? Ich hab ja noch nicht mal Bescheid ob Rente kommt. Bin noch im KG Bezug. Wie kann das gedeutet werden? Jemand eine Idee? Woher weiß ich ob ich Rente kriege oder noch krankgeschrieben bin mit KG im august. oder wieder arbeiten muss. Danke. C.S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Carlos S.,

wie hier bereits richtig festgestellt, deutet die Rückfrage der DRV zum Hinzuverdienst ab 01.08.2019 auf die Feststellung einer Erwerbsminderung auf Zeit hin.

Diese ist vermutlich mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Januar 2019 eingetreten. Der Rentenantrag wurde im Februar 2019 gestellt, somit könnte die Rente wegen Erwerbsminderung am 01.08.2019 beginnen.

Das sind allerdings nur Vermutungen, Klarheit bringt eine Rückfrage beim zuständigen Leistungsträger.

Bei Beginn einer Rente wegen voller Erwerbsminderung am 01.08.2019 würde der Anspruch auf Krankengeld ab diesem Zeitpunkt enden.

Bei Beginn einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab 01.08.2019 würde das Krankengeld ab dem 01.08.2019 um den Zahlbetrag der Rente gekürzt werden.

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5 Antworten

DRVam 12.04.2019 | 16:53
Es könnte sein, dass man Ihnen eine Rente bewilligen will. Genau wissen Sie das erst, wenn Ihnen der Rentenbescheid vorliegt. Also sollten Sie die Fragen zum Hinzuverdienst beantworten und nicht zu viel hineininterpretieren.
W°lfgangam 12.04.2019 | 17:06
Hallo Carlos S., wer hat das in welcher Form 'angeordnet'? Liegt Ihnen dazu eine Anfrage/Vordruck der DRV vor? Und stehen da wirklich nicht mehr an Information in der Anfrage drin? Hinzuverdienstanfrage ab 01.08.2019 könnte auf eine mögliche befristete EM-Rente hindeuten, die mit Zeitverzögerung vorerst 6 Monate später einsetzten würden. Vorerst, denn bei KG oder ALG ist rückwirkend ab Ende dieser Sozialleistungen (werden bei Rentenbewilligung Tag genau eingestellt) die EM-Rente auch rückwirkend zu zahlen ...eine nur sachlich zusammenhängende Spekulation von mir. Fragen Sie doch bitte einfach bei Ihrem Sachbearbeiter nach, der die Hinzuverdienstanfrage an Sie geschickt hat. Gruß w.
Karlam 12.04.2019 | 17:33
Wer soll das so genau wissen. Man kann auch spekulieren. Da Sie noch eine Tätigkeit inne haben, wir es auf eine vorübergehende EMR hinauslaufen. Mfg
W^lfgangam 12.04.2019 | 18:47
Zitat von Carlos S. anzeigenausblenden
Hallo Carlos S., A.)wer hat das in welcher Form 'angeordnet'? Liegt Ihnen dazu eine Anfrage/Vordruck der DRV vor? Und stehen da wirklich nicht mehr an Information in der Anfrage drin? B.) ab 01.08.2019 könnte auf eine mögliche befristete EM-Rente hindeuten, die mit Zeitverzögerung vorerst 6 Monate später einsetzten würden. Vorerst, denn bei KG oder ALG ist rückwirkend ab Ende dieser Sozialleistungen (werden bei Rentenbewilligung Tag genau eingestellt) die EM-Rente auch rückwirkend zu zahlen Gruß w.
Hallo ich nochmal. Auf A.) ...nein steht nix weiter.nur Hinzuverdienst von 08.19-12.19 angeben. Zu B.)KG Bezug habe ich erst seit Ende Februar 19. also noch vielleicht möglich bis Mitte 2020. Heißt das, das ich erst KG solange kriege und dann erst evtl. Rente? ALG hätte ich noch nie. Danke für die Antworten Gruß C.S.
Hallo, Ja solange KG beziehen und dann Rente. ALG könntest du auch kriegen. Gruß W.
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