Guten Morgen Carlos S.,
wie hier bereits richtig festgestellt, deutet die Rückfrage der DRV zum Hinzuverdienst ab 01.08.2019 auf die Feststellung einer Erwerbsminderung auf Zeit hin.
Diese ist vermutlich mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Januar 2019 eingetreten. Der Rentenantrag wurde im Februar 2019 gestellt, somit könnte die Rente wegen Erwerbsminderung am 01.08.2019 beginnen.
Das sind allerdings nur Vermutungen, Klarheit bringt eine Rückfrage beim zuständigen Leistungsträger.
Bei Beginn einer Rente wegen voller Erwerbsminderung am 01.08.2019 würde der Anspruch auf Krankengeld ab diesem Zeitpunkt enden.
Bei Beginn einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab 01.08.2019 würde das Krankengeld ab dem 01.08.2019 um den Zahlbetrag der Rente gekürzt werden.