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Hiob

von Frage zu RiesterVertrag17.01.2009 | 09:12
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Hallo Zusammen, mein Frau hat sich ein Angebot für einene Riesterbanksparplan machen lassen, hierzu eine kleine Frage. Sie selbst ist gem. § 6 Abs.1 Satz1 Nr1 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit (Kammerversorgung Apotheker), da jedoch ich pflichtversichert bin bei der BfA (neu DRV Bund), ist sie für Riester mittelbar zulagenberechtigt. Nun zur Frage, das Angebot das wir von der betreffenden Bank erhielten, basierte auf 0,- eigenen Beiträgen der Vertrag soll nur über die Zulagen von 154,- EUR bespart werden ist das korrekt, geht so was. Uns würde es natürlich freuen ohne Kapitaleinsatz von der Riesterrente zu profitieren. Hinweis ich selbst habe schon eine Riesterversicherung und bespare diese mit dem maximal möglichen Beitrag 2100,- (max.förderfähig) Danke für eine Antwort vorab.

1 Antworten

Schiko.am 17.01.2009 | 17:12
Wenn ich es richtig sehe hat bisher Ihre Frau die eigene Zulage von 154 ver- schenkt. Durch eigenen Vertrag kann dies ohne eigene Beitragsleistung-auch nicht von 60 Euro- geheilt werden. Naturgemäß steht natürlich der Ehefrau der Sonderausgabenabzug nicht zu. MfG.
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