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Experten-Antwort

Hobby oder Arbeit?

von DaVinci23.04.2015 | 20:06
1246 Ansichten
3 Antworten
Ich erhalte sein mehreren Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. In dieser Zeit habe ich die Malerei als Hobby entdeckt. Vor kurzen habe ich -just for fun - Bilder in einem Hotel ausgestellt und tatsächlich richtig Geld für einige angeboten bekommen. Wäre das ein RV-meldepflichtiges Einkommen ? Und wie würde man die "Arbeitszeit" überprüfen oder berechnen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.04.2015 | 10:08

Sehr geehrter Herr DaVinci,

ergänzend zu dem Beitrag von W*lfgang der Hinweis auf die Künstlersozialkasse http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/index.php als Ansprechpartner zur Abklärung der Frage nach Einkünften aus einer Selbständigkeit im angefragten Bereich.

2 Antworten

Herr Z.am 23.04.2015 | 20:21
2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z.
W*lfgangam 23.04.2015 | 21:31
Hallo Herr Z., wären Sie in der Lage, im Sinne der Frage eine konkrete Antwort zu geben? Oder hat Sie Ihr pauschaler Schnellschuß-Textomat (sind Sie seiner noch Herr oder dominiert er Sie bereits?) wieder Mal ungefragt überrumpelt? Cut ----- Hallo Da Vinci, > Wäre das ein RV-meldepflichtiges Einkommen ? Und wie würde man die "Arbeitszeit" überprüfen oder berechnen? Entsprechend Ihrem Rentenbescheid sind Sie verpflichtet, diese Mitteilungen der DRV zu machen. Grundsätzliche ist Einkommen aus selbständiger Tätigkeit/mehr als 5400 EUR steuerrechtlicher Gewinn schädlich für die volle EM-Rente. Zudem würde wohl sofort eine Überprüfung der aktuell möglichen Erwerbsfähigkeit stattfinden. Kann, nicht muss ...die EM kann weiter bestehen, die Rente ggf. nur reduziert werden/ganz auf NULL gesetzt werden. Gehen Sie bitte zur nächsten Beratungsstelle, um das Weitere zu klären. Gruß w.
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