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Experten-Antwort

Hochrechnung

von Ilo24.04.2025 | 06:49
334 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich gehe am 01.07. (frühester Beginn der möglich ist) in Rente . Ich erhalte Festgehalt und im Juni die zweite Hälfte der Sonderzahlung 2024.Im März 2025 hatten wir auch eine Tariferhöhung. Der Verdienst bis 31.3.2025 wurde bereits gemeldet. Wenn meine Abrechnungsstelle nun den voraussichtlichen Betrag an die Rentenversicherung mitteilen würde, wäre das möglich statt der Hochrechnung durch die Rentenversicherung? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilo,

 

eine Meldung von voraussichtlichen Einnahmen ist nicht (mehr) möglich. 

 

Alternativ können Sie nur auf die Hochrechnung verzichten, damit die Sonderzahlung bei der Altersrente berücksichtigt wird. Dazu müssen Sie sich aber schnellstmöglich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden, denn wenn die Hochrechnung erst mal durchgeführt wurde, greift das sogenannte Neufeststellungsverbot und die Sonderzahlung kann nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Wenn Sie auf die Hochrechnung verzichten, muss der Rentenversicherungsträger zudem abwarten, bis Ihr Arbeitgeber den Monat Juni abgerechnet und gemeldet hat. Erst dann kann die Rente berechnet werden, d. h. die Rente wird wahrscheinlich erst verspätet bewilligt und gezahlt werden. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Mondkindam 24.04.2025 | 06:59
Eine voraussichtliche Bescheinigung geht nicht. Sie können allerdings auf die Hochrechnung verzichten. Dann wird allerdings die Entgeltmeldung Ihres Arbeitgebers abgewartet und der Rentenbescheid wird erst nach dem 01.07. erteilt. Wenn Sie im Juni noch eine Sonderzahlung erhalten sollten Sie das ja überbrücken können bis dann die Rentennachzahlung für den Juli kommt.
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