Hallo Ilo,
eine Meldung von voraussichtlichen Einnahmen ist nicht (mehr) möglich.
Alternativ können Sie nur auf die Hochrechnung verzichten, damit die Sonderzahlung bei der Altersrente berücksichtigt wird. Dazu müssen Sie sich aber schnellstmöglich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden, denn wenn die Hochrechnung erst mal durchgeführt wurde, greift das sogenannte Neufeststellungsverbot und die Sonderzahlung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie auf die Hochrechnung verzichten, muss der Rentenversicherungsträger zudem abwarten, bis Ihr Arbeitgeber den Monat Juni abgerechnet und gemeldet hat. Erst dann kann die Rente berechnet werden, d. h. die Rente wird wahrscheinlich erst verspätet bewilligt und gezahlt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung