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Experten-Antwort

Hochrechnung oder nicht

von Ralf12.01.2026 | 05:20
204 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war 2024 durch einen Unfall Arbeitsunfähig, ich bekam Krankengeld bis Mitte März 2025. Ich habe zum 01.10.2025 eine Abschlagsfreie Altersrente beantragt. Ich habe auf eine Hochrechnung verzichtet. Ich bekam 2024 Uhrlaubsgeld und Weihnachtsgeld. 2025 ab Mitte März hab ich dann wieder Arbeiten können. Ich habe ein Uhrlaubsgeld bekommen. Ich war 2024 auch in einer Reha. Ich habe auf die Hochrechnung verzichtet. War das Richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf,

 

so wie Sie die Situation beschreiben fand die Berechnung mit den tatsächlichen Entgelten statt und bildet daher Ihre tatsächlich erwirtschaftete Rente ab. Das kann ein Vorteil sein, wenn das monatliche Entgelt in den bis zu drei Monaten vot dem Rentenbeginn höher war als im Durchschnitt der 12 Monate davor.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

KkSCam 12.01.2026 | 07:04
Was soll jemand heute dazu sagen? Was nützt Ihnen dieses Wissen? Der Septemberlohn ist doch längst abgerechnet und kann vom AG bestätigt werden.
Mondkindam 12.01.2026 | 08:18
Der Zug ist abgefahren. Entweder Sie haben Ihren Bescheid schon, oder die Rente muss noch rückwirkend gewährt werden und da würde dann sowieso keine Hochrechnung mehr erfolgen.
Überflüssige Frageam 12.01.2026 | 08:35
Was für eine unsinnige Frage. Bei einem Rentenbeginn zum 01.10.25 existiert doch schon ein bestandskräftiger Bescheid. Wenn Sie auf eine Hochrechnung verzichtet haben, dann ist doch alles in Ordnung. Worauf wollen Sie denn jetzt noch hinaus?
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