Hallo Ralf,
so wie Sie die Situation beschreiben fand die Berechnung mit den tatsächlichen Entgelten statt und bildet daher Ihre tatsächlich erwirtschaftete Rente ab. Das kann ein Vorteil sein, wenn das monatliche Entgelt in den bis zu drei Monaten vot dem Rentenbeginn höher war als im Durchschnitt der 12 Monate davor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung