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Experten-Antwort

Hochrechnung auf 62 Jahre der Witwenrente bei EM-Beginn vor 1.7.14

von Herz195211.02.2016 | 15:57
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5 Antworten

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Hallo Zelda, Bitte, lesen Sie meinen Beitrag vom 11.02.16 im Beitrag vom 08.2.16./15.45 Uhr "Rente wegen EM" (Umwandlung EM-Rente in SB-Rente). Könnte auch für andere Forumsteilnehmer wichtig sein.

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dsam 11.02.2016 | 16:40
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zeldaam 11.02.2016 | 21:35
Hallo "Herz1952", wo ist das Problem ? Sofern Sie vor dem 62. Geburtstag, aber nach dem 01.07.2014 versterben, so wird die Zurechnungszeit immer bis zum 62. Lebensjahr hochgerechnet. Und dies gilt immer, egal ob Sie bis zum Tod - eine Rente wegen Erwerbsminderung oder - eine Altersrente für schwer behinderte Menschen ( oder eine andere Altersrente) oder aber - gar keine Rente erhalten haben. (vgl. § 59 SGB VI, dort wird die Art der Vorrente gar nicht aufgeführt) Für die Entscheidung, ob man eine Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente für schwer behinderte Menschen umwandeln lässt , hat die Berechnung der Zurechnungszeit für die spätere Witwenrente also keine Bedeutung. MfG zelda
Herz1952am 12.02.2016 | 13:28
Hallo Zelda, es geht nur darum, dass ich 2006 voll erwerbsgemindert war. Also wurde nur bis 60 Jahre hochgerechnet. Wenn ich aber nach dem 1.7.14 (Dieses Datum ist ja mittlerweile erreicht/vorbei), wird für die Witwenrente die EM-Rente fiktiv auf das 62. Lj. hochgerechnet und daraus die Witwenrente berechnet. Dies hat auch die Beratung bei der Rentenversicherung ergeben nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter. Ich gehe aber davon aus, dass dies nicht der Fall ist, wenn ich meine EM-Rente in eine SB-Rente umwandeln lasse und auch nicht, wenn mittlerweile die EM-Rente in eine Altersrente umgewandelt worden wäre. Die Umwandlung ist SB-Rente hätte ich bereits machen können. Bei der Altersrente habe ich aber keinen Einfluss darauf (Falls ich diese überhaupt noch erlebe). Vielleicht stelle ich das ganze mal als Frage. Habe dies jedoch noch nicht getan, weil ich nicht daran denken möchte, wie sich mein Gesundheitszustand entwickelt.
Herz1952am 12.02.2016 | 13:33
Die Art der Vorrente war wahrscheinlich bis 1.7.14 gar nicht relevant. Damit Sie nicht mehr im alten Beitrag nachlesen müssen: Das hat W*lfgang vor ca einem Jahr erläutert und bei der Beratungsstelle hat die Sachbearbeiterin erst den Abteilungsleiter fragen müssen und erfahren, dass eine Hochrechnung bei der Witwenrente in einem solchen Fall erfolgt. Es könnte sogar noch in 2014 gegen Ende des Jahres gewesen sein.
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