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Hochrechnung bei fehlenden Gehaltsnachwerisen

von IKFilder31.07.2007 | 22:02
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11 Antworten
Hallo Forumsteilnehmer, vielen Dank erst mal an alle, die sich in diesem Forum mit der Problematik anderer befassen! Nun zu meinem Sachverhalt: Ich hatte in den Jahren 1974 und 1975 eine "Lücke" in den Gehaltsnachweisen. Laut KV konnte ich nachweisen, dass Beiträge entrichtet wurden -> Mikrofilm. Leider konnte aus datenschutzrechtlichen Gründen (Aussage KV) die Beitragshöhe nicht übermittelt werden. Daraufhin bat ich die BfA, eine Hochrechnung vorzunehmen. Den Bescheid halte ich nun in den Händen: Es wurden einfach die gleichen Beträge eingesetzt als im Jahr 1973. Ist das so korrekt? Grüße IKFilder

11 Antworten

Nixam 01.08.2007 | 07:06
Wenn Sie bei der DRV Bund einen Antrag auf Kontenklärung gestellt haben, entbinden Sie alle beteiligten Stellen von der Schweigepflicht/vom Datenschutz. Deshalb ist mir unverständlich, weshalb sich die KK weigert, die Daten wegen Datenschutz(?) an die DRV Bund zu melden? Fragen Sie auch bei der DRV Bund nach und bitten Sie doch diese, sie möge eine Anfrage an die besagte KK einreichen bezüglich der ungeklärten Zeiten. Möglicherweise war man bei der KK nur nicht bereit, Ihnen auf telefonische Anfrage (?) die Unterlagen zu übersenden. Dem RV-Träger müssen die Daten aber nach Aufforderung übermittelt werden! Ist mir ein wenig unverständlich.
sabam 01.08.2007 | 07:12
Wenn ich IK Filder richtig verstanden hab, hat sich die Krankenkasse doch nicht geweigert. Erfahrungsgemäß sind den Krankenkassen die Entgelte aus den 70er Jahren nicht mehr bekannt, es kann nur noch bestätigt werden, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Wenn der Verdienst nicht anderweitig festgestellt werden kann, ist die Beitragsbemessungsgrundlage nach § 256c SGB VI zu ermitteln. Hierzu wären die Tabellenwerte nach Anlage 1 - 16 FRG anzusetzen.
Nixam 01.08.2007 | 07:33
IK Filder schrieb doch: Leider konnte aus datenschutzrechtlichen Gründen (Aussage KV) die Beitragshöhe nicht übermittelt werden. Deshalb dachte ich, die KK hätte sich geweigert. Hab ich mich da geirrt?
Ankeam 01.08.2007 | 08:07
Wenn die Krankenkasse tatsächlich keine Nachweise über das Entgelt gegeben hat und Sie in 73 beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren, ist die Verfahrensweise der DRV-Bund richtig. Da die Tabellenwerte meistens ungünstiger sind als das tatsächlich erzielte Entgelt, ist in solchen Fällen ein Vergleichsentgelt zu ermitteln. Hier halt das Jahr 73. Aber um genaueres zu erfahren sollten Sie sich direkt mit der Sachbearbeitung der DRV Bund in Verbindung setzen. Die können Ihnen am besten weiterhelfen, da dir Ihren genauen Vorgang vorliegen haben.
ikfilderam 01.08.2007 | 10:26
@nix,@sab Danke für ihre ersten Kommentare! Ich müsste nochmal nachschauen, welche Jahre die KV vor bzw. mit 1973 genau übermitteln konnte. Lt. Auskunft der KV war mit Beginn des Jahres 74, so mein Verständnis, aus datenrechtlichen Gründen keine Speicherung des EK mehr zulässig. Kann das nochmals abklären. @ Anke Ist dieser Vergleichwert korrekt, oder könnte man zw. den bekannten EK von 73 und 76 interpolieren? Das EK von 76 liegt ca. 8000.-DM höher.
Ankeam 01.08.2007 | 11:14
Es wird immer das Entgelt aus dem Vorjahr berücksichtigt.
Michael1971am 01.08.2007 | 14:10
Stimmt so nicht ganz. Für die Entgeltermittlung "auf sonstige Weise" gibt es viele verschiedene Ansätze und nicht alle Träger verfahren gleich. Grundsatz ist dabei, an die tatsächlichen Verhältnisse so nah wie möglich heranzukommen, ohne zu spekulieren. Ist also nur das Vorjahr bekannt, Zuordnung aus dem Vorjahr. Ist nur das Nachjahr bekannt, Zuordnung aus dem Nachjahr. Sind Vor- und Nachjahr bekannt, Durchschnittsberechnung. Wegen zu großer Ungenauigkeit kein Rückgriff auf das vorletzte, übernächste oder zeitlich noch weiter entfernte Jahre. Sind aus den Unterlagen der Krankenkasse die Lohnstufen zu entnehmen, dann Zuordnung danach usw. Gibt´s alles.
lotscheram 01.08.2007 | 14:06
IKFilder, Je nach Art der Glaubhaftmachung werden Tabellenwerte wie dargestellt übernommen oder, wenn die Glaubhaftmachung einen hohen Grad der Wahrscheinlichkeit erkennenläßt, werden Tabellenwerte noch um 1/5 erhöht. Bitte den Versicherungsverlauf prüfen, ob im Text dazu Aussagen getroffen wurden. Da Tabellenwerte sich grundsätzlich an die konkrete Anzahl Tage orientieren, für die sie gelten sollen, kann ich prüfen, ob die genannten Werte einem Zeitraum von 360 Tg entsprechen. Dazu müssten Sie lediglich den berücksichtigen Tabellenwert aus Anlage 2 je Zeitraum für das Jahr 1974 und 1975 aus dem Versicherungsverlauf nennen und den Wirtschaftszweig, zu dem Ihr Betrieb gehört hat.
IKFilderam 01.08.2007 | 18:20
@michael1971, da die Jahre 1973/1976 gesichert sind und zwei Jahre fehlen, wohl kein Rückgriff auf die fehlenden Jahre? @lotscher, in Anlage 2 des Bescheids wird von 12 Mon. Pflichtbeiträgen in den entspr. Jahren gesprochen. Der Wirtschaftszweig war Industriegewerbe, Elektrotechnik". Nochmals die Daten: 1973 17401 Durchschnitt 18295 0,9511 Punkte 1976 24330 Durchschnitt 23335 1,0426 Punkte Die Durschnittswerte (InDM) stammen aus der Rentenauskunft. Es wurden hier der Wert "1973" einfach auf die Jahre 1974 u. 1975 kopiert.
Westiam 01.08.2007 | 20:56
Hallo IKFilder, Wenn Sie von 1973 - 1976 beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren, ist diese Art der Rekonstruktion der Entgelte in der Tat nicht nachvollziehbar. Sie sollten bei der DRV Bund mal nachfragen, was sie von folgender Lösung hält: 1973 = 17.401 DM, 1976 = 24.330 DM; Differenz = 6.929 DM : 3 = 2.310 DM Vergleichsentgelt für 1974: 17.401+2.310 = 19.711 DM Vergleichsentgelt für 1975: 24.330-2.310 = 22.020 DM Kein normaler Mensch wird daran zweifeln, dass diese Entgelthöhen realistischer sind. Im übrigen ist Michael1971 zuzustimmen. Die Verfahrensweisen innerhalb der DRV sind sehr unterschiedlich. Hoffentlich kommt die DRV Bund irgendwann mal ihren Grundsatz- und Querschnittsaufgaben nach und trifft in dieser Sache eine verbindliche Entscheidung.
ikfilderam 02.08.2007 | 16:38
@westi Ich werde diese Berechnungs-Variante der DRV Bund vorlegen. @all Vielen Dank für ihre erklärenden Kommentare.
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