http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_194R0&id=§ 194 Gesonderte Meldung und Hochrechnung 5 441
Hallo Fastrentner,
damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie sich aus meiner Sicht gegen die Hochrechnung entscheiden. Es kommt nämlich zu keiner Neuberechnung der Altersrente, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt höher sein sollte als die hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen. Allerdings müssen Sie sich dann länger gedulden, bis Ihr Rentenbescheid im Briefkasten liegt.
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