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Experten-Antwort

Hochrechnung ja oder nein?

von Constantijn12.02.2026 | 07:51
224 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Expertinnen und Experten, ich bekomme bis zwei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn ALG 1 (Nahtlosigkeitsregelung). Da die mir noch zustehende Urlaubsabgeltung brutto ein Zehnfaches des ALG beträgt, ist m. E. eine Hochrechnung nicht sinnvoll. Finanziell ist eine Überbrückung der späteren Auszahlung der Rente unproblematisch. Gibt es aber sonstige Fallstricke, die zu beachten wären? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Constantijn

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

etwaige "Fallstricke" sind von hier nicht zu erkennen.

 

Viele Grüße

 

 

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4 Antworten

Königam 12.02.2026 | 08:19
Nein, wieso auch Fallstricke? Bei einer Antragstellung wird darauf hingewiesen, dass in Fällen wie Ihrem, keine Hochrechnung beantragt werden sollte. Letztendlich verzögert dies aber nur den Rentenbescheid.
SVam 12.02.2026 | 09:58
Warum die Urlaubsgeldabgeltung als Einmalzahlung SV-pflichtig sein sollte, obwohl sie in diesem Jahr keine SV-Tage haben, das dürfen Sie dann gerne mit ihrem Arbeitgeber klären.
Timam 12.02.2026 | 10:04
Gab es im Kalenderjahr vor der Einmalzahlung kein laufendes beitragspflichtiges Entgelt und keine SV-Tage, bleibt die Einmalzahlung beitragsfrei. Eine Ausnahme gilt für Zahlungen bis zum 31. März – hier kann die Märzklausel greifen. Aber es ist ja auch völlig egal, Geld spielt ja sowieso keine Rolle, also können Sie auch auf die Bescheiderteilung warten und auf die Hochrechnung verzichten
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