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Experten-Antwort

Hochschulzeit mit Stipendium

von Salud02.02.2014 | 20:58
952 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter hat in der Zeit vom 01.09.1983 bis zum 31.07.1985 an der Humboldt-Uni in Berlin studiert und in dem Zusammenhang ein Stipendium in Höhe ihres Gehalts erhalten. Dies wurde auch so im grünen SV-Buch dokumentiert. Tatsächlich steht im Versicherungsverlauf der Rentenauskunft nur "Hochschulzeiten" ohne Beitragsangaben. Ist dies richtig oder handelt es sich dabei um Pflichtbeitragszeiten, die mittels Kontenklärung noch berücksichtigt werden können? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Salud,

zur Förderung ihrer wissenschaftlichen und künstlerischen Aus- oder Weiterbildung können Personen ein Stipendium erhalten. Der Bezug des Stipendiums allein begründet regelmäßig kein abhängiges und demzufolge versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Zwergam 03.02.2014 | 07:56
Stipendium ist kein versichrungspflichtifes Entgelt.Studium ist also Anrechnungs-keine Beitragszeit
Deutsche Rentenversicherung
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