Hallo Martin S,
Grundlage für die Berechnung des Regelbeitrages ist die sogenannte Bezugsgröße. In diesem Jahr beträgt sie mtl. 3395,00 EUR. Bei einem Beitragsatz von 18,6% ergibt sich ein mtl. Regelbeitrag in Höhe von 631,47 EUR.
Der Höchstbeitrag berechnet sich dagegen aus der Beitragsbemessungsrenze (und nicht der doppelten Bezugsgröße). Sie beträgt in diesem Jahr 7300,00 EUR im Monat, aus dem sich dann der Höchstbeitrag von 1357,80 EUR ergibt.
Es liegen also unterschiedliche Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Beiträge zugrunde.