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Experten-Antwort

Höchstbeitrag für Riesterrente 52.500

von Konrad Schießl12.11.2012 | 18:46
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6 Antworten

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Als Antwort schrieb ich am 19.10.2012 auf Anfrage von Tania vom 18.10.2012, der Höchstbeitrag wird bei meinetwegen 62000 Vorjahresbrutto mit 4% aus 52.500 be- rechnet, dies ergibt ja schon den Höchst- beitrag von möglichen 2100 Sonderaus- gaben. Ein weiterer Leser (...er) zweifelte dies an und meinte, woher ich dies hätte,maßge- bend sei das Jahresbrutto des Vorjahres. Nunmehr verspätet meine Antwort: Focus 46 von heute Seite 85"Immobilien- finanzierung" Wer jährlich vier Prozent seines Bruttoeinkommens bis zu einer maximalen Summe von 2100 in einen Bausparvertrag steckt, bekommt 154 Euro Zulage im Jahr.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 4 % der Summe der beitragspflichtigen Einnahmen im Vorjahr abzüglich der zustehenden Grundzulage und ggf. Kinderzulage(n) (im Ergebnis sind von höchstens 2100 Euro die Zulagen in Abzug zu bringen). Mindestens ist der Sockelbetrag in Höhe von 60,00 Euro zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahmen wird nur der Teil des Arbeitsentgelts erfasst, der die gültige Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt - es sind daher die Einnahmen zugrunde zu legen, die im Rahmen des sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Rentenversicherungsträgern gemeldet werden. Es gibt daher keinen Höchstbeitrag sondern einen Mindesteigenbeitrag, der gezahlt werden muss, damit die volle Zulage gewährt werden kann( max.2100 EUR abzüglich der Zulagen)

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5 Antworten

egalam 13.11.2012 | 01:28
Einen Höchstbetrag als solchen gibt es nicht, förderberechtigt sind aber höchstens 2.100€ Einzahlung (Sonderausgaben). Meine Ma bekommt bspw. jedes Jahr von ihrer Bank das Angebot, in ihren Riester-Sparplan mehr einzuzahlen. Glaube es waren bis zu 12.000€ extra. Welchen Vorteil das habe soll, ist mir nicht klar, so toll ist die Verzinsung da nicht. Also habe ich empfohlen, es bei den 2.100€ zu belassen. Macht sie auch so, Geld kann man auch anderswo verballern =).
DarkKnight RVam 13.11.2012 | 06:49
Wenn ich jetzt nicht ganz daneben liege, sind es 2.100 abzgl. der Zulage! @egal: Die Bank kann immer Geld gebrauchen; auch die Versicherungen versuchen einem immer mehr Zahlungen aufzuschwatzen, als für die Gewährung der Zulage notwendig sind!!
Konrad Schießlam 13.11.2012 | 08:55
Natürlich gibt es einen Höchstbetrag, dies sind eben die 52.500 die ausreichen für die nötigen 2100, als möglichen Abzug von Sonderausgaben unter Berücksichtigung der zu gewährenden Grundzulage von 154. Mehr mehr einzahlt-immer zulässig- erreicht weder höhere Zulagen noch eine Erhöhung des steuerlichen Anrechnungs Betrages Es wurde hier aber der Eindruck vermit- telt, bis zur Bemessungsgrenze von derzeit 67200 wird das Jahres Brutto des Vorjahres für die 4% herangezogen.
egalam 13.11.2012 | 17:20
Für die maximal 2.100€ abzgl. Zulage habe ich mich in diesem Jahr entschieden. Mit Eintritt der EM bin ich dazu - mehr oder weniger - auch gezwungen, denn auf dem Rentenkonto geht ja nichts mehr "los". Von den Beiträgen von dem 400€ Ding mal abgesehen...
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