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Experten-Antwort

Höchstbetrag freiwillige Rentenzahlung

von Thomas Z15.12.2014 | 18:15
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7 Antworten
Hallo, habe soeben bei einem Telefonat mit der Deutschen Rentenversicherung die Auskunft erhalten, dass bei Zahlung des freiwilligen Höchstbetrages (für 2014 mtl. 1.124,55 bzw. 13.494,60€ jährlich) die mtl. Rente um maximal ca. 28€ steigen würde !!! Dies erscheint mir reichlich wenig. War bisher nach Internetrecherche von der ca. doppelten Steigerung ausgegangen. Was stimmt den nun ? Selbst auf Nachfrage bestätigte mir die Dame von der Rentenversicherung die maximal 28 € mehr pro Monat. Bis zum Erreichen meiner Regelaltersrente (2025) könnte ich also maximal ca. 150.000€ freiwillig zahlen, um dann per anno ca. 3500 - 4000 € mehr Rente zu erhalten!! Ich schließe daraus, dass die Rentenversicherung in ihren Berechnungen davon ausgeht, dass wir im Durchschnitt so alt wie Johannes Heesters (108 Jahre ) werden. Fazit: Da ich ein solches Alter nicht anstrebe, habe ich lieber jetzt Spaß und investiere nicht in die Altersvorsorge, kauf einen Porsche und fahre bei diesen Benzinpreisen Vollgas durch die Republik. Oder hat die freundliche Dame der Deutschen Rentenversicherung sich geirrt? Falls nicht, was soll dann das Instrument der freiwilligen Rentenzahlung ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2014 | 15:45

Hallo Thomas,

Zelda hat schon zutreffend ausgeführt, dass 12 Beiträge in Höhe von 1.124,55 EUR monatlich für das Jahr 2014 (= 13.494,60 EUR/Jahr) eine monatliche Rentenhöhe von 58,60 EUR ergeben.

Im Übrigen wird eine Altersrente unbefristet gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

6 Antworten

zeldaam 15.12.2014 | 20:18
Hallo, die rund 28 Euro beziehen sich eher auf einen "Regelbeitrag" in Höhe von derzeit 552,59 Euro, der bei frw. Versicherten so nicht ausgedrückt wird. Für Ihren Höchstbeitrag in Höhe von 1.124, 55 Euro sieht die Rechnung für 2014 so aus: 12 X 1.124, 55 Euro = 13494,60 Euro Beitrag für 2014 , bei einem Beitragssatz 2014 von 18,9 % entspricht dies somit einem "Verdienst" von 71.400 Euro (entspricht Beitragsbemessungsgrenze nach Anlage 2 zum SGB VI). Das (vorläufige) Durchschnittsentgelt aller Versicherten beträgt für 2014 nach Anlage 1 34.857 Euro, somit 2,0484 Entgeltpunkte. 1 Entgeltpunkt West entspricht seit dem 1.7.2014 28,61 Euro ("aktueller Rentenwert") Somit erhalten Sie für Ihr Jahr Höchstbeitrag dann 2,0484 * 28,61 Euro = 58,60 Euro mtl. Rente. Ihre Rentibilitätsrechnung Sie dann so aus: 13.494,60 Euro Beitrag / 58, 60 Euro Rente = ca 230 - 231 Monate Rentenbezug. Nicht eingerechnet sind - positiv - die Anhebung des aktuellen Rentenwertes in den nächsten Jahren bis zum und während des Rentenbezuges - die mögliche Geltendmachung der Rentenbeiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung -negativ - die mögliche Minderung der Rente durch Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Sie während der Rente gesetzlich krankenversichert sind - die zu zahlenden Steuern auf die Rente während des Rentenbezuges - die Inflation MfG zelda
W*lfgangam 15.12.2014 | 20:34
Thomas Z schrieb

Hallo zelda und W*lfgang,

vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten.

Nun sieht das Ganze schon besser aus und entspricht dem, was auch meinen Überlegungen

zugrunde lag. Auch den steuerlichen Aspekt werde ich überprüfen.

Unsicher bin ich nur ob der Rentenzahlung 230 -231 Monate? Ich dachte die

gesetzliche Rente (auch bei freiwilliger Zahlung,

der freiwillige Anteil dürfte bei mir bei ca. 1/3 - - 40% liegen) wird lebenslang gezahlt?

Hallo Thomas Z, einfach JA. Der Höchstbeitrag entspricht dem max. versicherungspflichtigem Einkommen, in diesem Jahr 71.400 EUR. Damit erreichen Sie einen Entgeltpunktewert von zz. 2,03 * 28,61 EUR = rd. 58 EUR Monatsrente – vor KV, vor Steuern. Wenn Sie das auf 'Rendite' rückrechnen, landen Sie bei 5 % ...real (Kaufkraftverlust der Rente/Absenkung des Rentenniveaus) werden Sie vielleicht mal bei 3 % landen. Schon bei 5 % brauchen Sie 20 Jahre Rentenlaufzeit, um die eingezahlten Beiträge wieder zu erleben ...ggf. schließen sich da noch Überlegungen in Richtung „ich lebe nicht ewig, meine künftige Witwe ist jung“ an. Evtl. gibt es bei so hohen Beiträgen noch einen kleinen Mitnahmeeffekt für pauschal zu bewertende Zeiten – die dürften eher gering sein, so dass man das ausblenden kann. Ihre Überlegungen können dann interessant werden, wenn Sie wirklich nicht wissen, wohin mit dem Geld und/oder steuerliche Aspekt einen Teil der freiwilligen Beiträge über Steuererstattungen schon wieder zeitnah reinspülen. Sooo schlecht ist die DRV-Rendite ja zz. Ja auch nicht, gemessen an den allgemeinen Möglichkeiten am Kapitalmarkt. Nur in die Zukunft schauen kann keiner … Hochrechnungen für etwaige freiw. Beitragszahlungen können Sie nach aktuellen Berechnungswerten von der DRV erhalten/auch in anderen Beratungsstellen, etwaige Info's zu Steuervergünstigungen nur von dazu 'zugelassenen' Personen/Institutionen. Gruß w.
Thomas Zam 15.12.2014 | 21:46
Hallo zelda und W*lfgang, vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten. Nun sieht das Ganze schon besser aus und entspricht dem, was auch meinen Überlegungen zugrunde lag. Auch den steuerlichen Aspekt werde ich überprüfen. Unsicher bin ich nur ob der Rentenzahlung 230 -231 Monate? Ich dachte die gesetzliche Rente (auch bei freiwilliger Zahlung, der freiwillige Anteil dürfte bei mir bei ca. 1/3 - - 40% liegen) wird lebenslang gezahlt?
zeldaam 15.12.2014 | 22:15
Hallo, die gesetzliche Rente wird natürlich lebenslang gezahlt, mit den 230 - 231 Monaten ist nur der Zeitpunkt gemeint, bei dem Sie Ihrer Beiträge +/- 0 wieder zurückerhalten haben. MfG zelda
W*lfgangam 15.12.2014 | 22:23
Hallo Thomas Z. > Unsicher bin ich nur ob der Rentenzahlung 230 -231 Monate? Ich dachte die gesetzliche Rente (...) wird lebenslang gezahlt? Hallo Thomas Z., natürlich wird die Rente lebenslang gezahlt ...je länger, desto mehr kommt raus ;-) Die 20 Jahre waren auch nur ein Rechenbeispiel, wie lange Sie brauchen würden, um das eingezahlte Kapital in die DRV durch Auszahlung/laufende Rente wieder zu erleben/rückgezahlt zu bekommen. Die Rente endet nicht nach diesen 20 Jahren – die läuft auch noch, wenn Sie die 100 erreichen. Solche Rechnereien (Einzahlung/Auszahlung) basieren auf mittleren/statistischen Lebenserwartungen. Ob das Geld nun in staatliche Systeme investiert wird, oder in den privaten Sektor ...wem schenkt man/frau mehr Vertrauen – Kapitalanlage oder Umlageverfahren ...man muss sich dazu nur die letzten 10/100 Jahre anschauen, wo Verlässlichkeit/Crash die Altersversorgungen/Anlagen vernichtet/gesichert hat, was keine Gewähr für die spätere Zukunft ist. Gruß w.
W*lfgangam 15.12.2014 | 23:00
Hallo Zelda, wie sollten unsere Beiträge mal synchronisieren, so Schulter an Schulter ...oder nennt sich das jetzt Cluod-In ? ;-) Gruß w.
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