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Experten-Antwort

Höchstgrenze

von Sarah01.12.2019 | 11:30
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5 Antworten

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Obwohl mein Partner immer sehr gut verdient hat, erhält er nur etwas über 2000 netto Rente. Er sagt, das ist die höchstmögliche Rente, ganz gleich wieviel man jemals verdient hat. Ist das richtig Dazu kommen noch gravierende Abzüge für Rente mit 63 nach 35 Jahren, Steuern, Krankenkasse usw. Machen wir jetzt einen Denkfehler Denn alleine unsere Krankenkasse kostet knapp 900€

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sarah,

so ganz "aus der Luft gegriffen" sind die Zahlen nicht, wie `Siehe hier` schon ganz nett dargestellt hat.

Für weitere Auskünfte wäre der tats. Lebenslauf Ihres Partners etwas genauer zu beleuchten. Das kann natürlich nicht hier im Forum passieren.

Wenn Ihr Partner mitspielt, dann können Sie gemeinsam eine Beratungsstelle aufsuchen und sich die Zahlen etwas genauer erläutern lassen. Ohne Vollmacht werden Sie jedoch keine Auskünfte zu Einkommens-/Rentenhöhen Ihres Partner bekommen.

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4 Antworten

Siehe hieram 01.12.2019 | 12:58
Hallo Sarah, wenn Ihr Partner immer gut verdient hat, dann hat er entsprechend seines jährlichen Bruttoverdienstes Beiträge zur RV bezahlt, maximal bis zu einem jährlich festgesetzten Beitragsbemessungsbetrag. Alles, was er darüber verdient hatte, fließt nicht in die Rentenberechnung mit ein (dafür hat er dann ja auch keinen Beitrag bezahlt). Die für die Jahre anfallenden Entgeltpunkte sind zudem gedeckelt im Zusammenhang mit dem ebenfalls jährlich neu festgelegten Durchschnittsverdienst. Der tatsächliche beitragspflichtige Betrag wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt, das ergibt die Entgeltpunkte. Mal grob gerechnet ergeben also 2 Entgeltpunkte pro Jahr bei 35 Jahren 70 Entgeltpunkte. Dies dann mal aktuellem Rentenwert (2019 = 33,05 EUR) ergibt 2.313,00 EUR. Die für Ihren Partner geltenden Abschläge wegen Rente mit 63 werden davon abgezogen. Das ergibt die Bruttorente. Wenn Ihr Partner anscheinend privat versichert ist erhält er nur auf Antrag (innerhalb 3 Monate nach Rentenbescheid zu stellen) Zuschüsse zur Krankenversicherung. Insofern passt es mit dem Nettobetrag von ca. 2.000 EUR ohne Kenntnis der tatsächlichen Zahlen, die Sie dem Versicherungsverlauf entnehmen können. Ihr "Denkfehler" betrifft überwiegend den Abzug wegen vorzeitiger Rente. Der ist im Bruttorentenbetrag schon abgezogen und erfolgt nicht nochmals auf die Nettorente. Und, ja, Steuern müssen bezahlt werden, zumindest auf einen Teil der Rente. Beginnt diese im Jahr 2019 sind es 78%. Die Kosten Ihrer Krankenkasse können Sie, wie als Arbeitnehmer auch, bei der Steuererklärung mit angeben. Im Einzelnen ist die Berechnung der Rente noch etwas komplizierter. Genaueres können Sie dem Anhang Versicherungsverlauf zum Rentenbescheid entnehmen oder sich vor Ort bei einer Beratungsstelle Ihrer zuständigen Rentenversicherung erklären lassen. Hier können Sie sich auch zur Zahlung eines Zuschusses zur KV beraten lassen und (sofern möglich) dort gleich einen Antrag stellen. Zusätzlich können Sie überprüfen, ob die Kosten Ihrer Krankenversicherung durch Wechsel in andere Tarife reduzieren lassen. Alles Gute!
Berateram 01.12.2019 | 16:25
Wenn Sie 900 € für die Krankenkasse zahlen sind Sie privat krankenversichert. Das haben Sie sich doch selber ausgesucht und hat nichts mit der Rentenversicherung zu tun.
W°lfgangam 01.12.2019 | 17:25
So sicher nicht richtig!! Hallo Sarah, der zz. max. mögliche Brutto-Rentenbetrag bei ü45 Jahren sehr guten Verdiensten liegt bei etwa 3000 EUR. Mit KV-Zuschuss ontop kommen noch mal 230 EUR dazu. INDIVIDUELL geht das sehr schnell im verfügbaren 'Netto-Betrag' runter - je nach Rentenbeginn /fehlenden Beschäftigungsjahren bis zur Regelaltersrente /Rentenabschlag weil vorzeitiger Beginn /unverhältnismäßig hoher PKV-Beiträg. Wusste man aber auch schon ein paar Tage eher – lange vor Rentenbeginn - wenn man sich dafür interessiert hat, was am Tag X auf einen zukommt. Haben Sie jetzt etwa Trennungsgedanken, weil der Schluffi 'blind' in seine/Ihre schmalere Versorgung reingeschlittert ist - und Sie das etwa mit eigenem Einkommen nicht auffangen können? ;-) Gruß w.
Angelaam 02.12.2019 | 16:03
Was verstehen Sie unter "sehr gut Verdient"?
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