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Experten-Antwort

Höchstmögliche Anzahl an Entgeltpunkte

von Theoretiker01.11.2018 | 23:48
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Normalerweise ist die höchstmögliche Anzahl an Entgeltpunkte für ein Jahr ca. 2,06 EP. Gibt es irgendeinen theoretischen denkbaren Fall, indem es möglich wäre mehr zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Durch die Beitragsbemessungsgrenze werden letztlich auch die höchstmöglichen Entgeltpunkte begrenzt.

Zuschläge an Entgeltpunkten aufgrund geringfügiger (versicherungsfreier) Beschäftigung, also ohne eigene "Zuzahlung", erhöhen jedoch die Rente zusätzlich. Auch z.B. Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen zum Ausgleich von "Rentenabschlägen" würden zusätzlich die Rente steigern.

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19 Antworten

chiam 02.11.2018 | 01:30
Ja, neulich wurde hier der interessante Fall behandelt, daß jemand neben einer Arbeit mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze noch einen Minijob hat und darin auf die Versicherungspflicht verzichtet; d.h. nur der Arbeitgeber zahlt seine 15% Pauschalbeitrag. Das unterliegt dann nicht der Begrenzung und bringt bis zu weiteren rund 0,12 EP im Jahr. (Tendenz derzeit fallend – hängt ab von Durchschnittsentgelt, Beitragssatz und Geringfügigkeitsgrenze.)
Theoretikeram 02.11.2018 | 12:07
Wie sieht es denn mit Landwirten aus die einmal einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und dann zb einen Online Shop mit jeweils extra Gewerbe und Pflichtversicherung. Was ist mit jemanden der parallel bei der Knappschaft-Bahn-See ist.
-am 02.11.2018 | 12:30
Hallo Theoretiker, die Alterssicherung für Landwirte ist im Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte geregelt. Der Landwirt kann zusätzlich in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. In der knappschaftliche Rentenversicherung gibt es eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, so dass dort höhere Entgeltpunkte pro Jahr möglich sind.
senf-dazuam 02.11.2018 | 12:43
Ab ins Bergwerk! Bei unter Tage-Versicherungszeiten in der knappschaftlichen Versicherung gibt's noch mehr, da hier auch die BBG deutlich höher angesetzt ist. Aber meist schaffen es die Kumpel nicht, die 45 - 50 Jahre an Versicherungszeit durchzustehen, damit man im Guinness-buch der Rekorde mit der höchsten deutschen Rente Erwähnung findet.
Unwissendeam 02.11.2018 | 14:36
Ich hätte da noch zwei weitere schöne Fälle zu bieten: a) nachversicherte Soldaten auf Zeit Liegt die nachzuversichernde beitragspflichtige Einnahme über der Beitragsbemessungsgrenze der RV, erhält dieser Personenkreis einen Zuschlag (§ 76f SGB VI). Dadurch können die 2,06 EP pro Jahr locker überschritten werden. Sie müssen also nur mal schnell einen General in der Rentenversicherung nachversichern, dann türmen sich die EP im Konto. :-) b) Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung während einer besonderen Auslandsverwendung kann man bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 76e SGB VI zusätzlich zu seinem normalen beitragspflichtigen Entgelt Zuschläge für die besondere Auslandsverwendung erhalten. Allein der Zuschlag für die besondere Auslandsverwendung liegt schon bei 2,16 EP jährlich (vgl. § 76e Abs. 2 SGB VI)! Jetzt müssen Sie nur noch ein Grundgehalt über der BBG haben, und Sie erhalten jährlich mehr als 4 EP für den Auslandseinsatz!
Maximusam 02.11.2018 | 14:48
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Normalerweise ist die höchstmögliche Anzahl an Entgeltpunkte für ein Jahr ca. 2,06 EP. Gibt es irgendeinen theoretischen denkbaren Fall, indem es möglich wäre mehr zu bekommen?
Ich hätte da noch zwei weitere schöne Fälle zu bieten: a) nachversicherte Soldaten auf Zeit Liegt die nachzuversichernde beitragspflichtige Einnahme über der Beitragsbemessungsgrenze der RV, erhält dieser Personenkreis einen Zuschlag (§ 76f SGB VI). Dadurch können die 2,06 EP pro Jahr locker überschritten werden. Sie müssen also nur mal schnell einen General in der Rentenversicherung nachversichern, dann türmen sich die EP im Konto. :-) b) Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung während einer besonderen Auslandsverwendung kann man bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 76e SGB VI zusätzlich zu seinem normalen beitragspflichtigen Entgelt Zuschläge für die besondere Auslandsverwendung erhalten. Allein der Zuschlag für die besondere Auslandsverwendung liegt schon bei 2,16 EP jährlich (vgl. § 76e Abs. 2 SGB VI)! Jetzt müssen Sie nur noch ein Grundgehalt über der BBG haben, und Sie erhalten jährlich mehr als 4 EP für den Auslandseinsatz!
Oder Verdienst BBG allgemein RV UND ZEITGLEICH Verdienst BBG in der knappschaftlichen RV, geht doch auch parallel, nicht wahr? Ob man das zeitlich und körperlich schafft, steht auf einem anderen Blatt, aber rentenrechtlich schließt es sich nicht aus, oder?
DRVam 02.11.2018 | 15:04
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Normalerweise ist die höchstmögliche Anzahl an Entgeltpunkte für ein Jahr ca. 2,06 EP. Gibt es irgendeinen theoretischen denkbaren Fall, indem es möglich wäre mehr zu bekommen?
Ich hätte da noch zwei weitere schöne Fälle zu bieten: a) nachversicherte Soldaten auf Zeit Liegt die nachzuversichernde beitragspflichtige Einnahme über der Beitragsbemessungsgrenze der RV, erhält dieser Personenkreis einen Zuschlag (§ 76f SGB VI). Dadurch können die 2,06 EP pro Jahr locker überschritten werden. Sie müssen also nur mal schnell einen General in der Rentenversicherung nachversichern, dann türmen sich die EP im Konto. :-) b) Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung während einer besonderen Auslandsverwendung kann man bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 76e SGB VI zusätzlich zu seinem normalen beitragspflichtigen Entgelt Zuschläge für die besondere Auslandsverwendung erhalten. Allein der Zuschlag für die besondere Auslandsverwendung liegt schon bei 2,16 EP jährlich (vgl. § 76e Abs. 2 SGB VI)! Jetzt müssen Sie nur noch ein Grundgehalt über der BBG haben, und Sie erhalten jährlich mehr als 4 EP für den Auslandseinsatz!
Und wieviel der zitierten Soldaten mit hohem Dienstgrad werden nachversichert? Das sind doch zu 99,9 % Berufssoldaten.
DRVam 02.11.2018 | 15:15
Und wieviel der zitierten Soldaten mit hohem Dienstgrad werden nachversichert? Das sind doch zu 99,9 % Berufssoldaten.
So viele, dass sich der Gesetzgeber im Jahr 2016 genötigt sah, eine Regelung für diese Fälle einzuführen. :-)
Das mag auf niedere Dienstgrade zutreffen aber nicht auf die angeführten Generäle und deren Gehaltsstruktur, verehrte Unwissende.
Francisam 02.11.2018 | 16:05
Ein möglicher Fall wäre noch bei Beamten auf Probe. Wenn diese dann Dienst liquidieren, werden sie nachversichert. Wenn man für die Zeit das Maximum an Entgeltpunkte eingezahlt hat, kann man weit über 3 EP pro Jahr kommen. So könnte man sich theoretisch eine nette Rente von 400€ extra über 4 Jahre aufbauen. Rein theoretisch!
Jonnyam 02.11.2018 | 16:18
Nur mal so zur Info Mit dem Erhöhungsbetrag nach § 181 Absatz 2a SGB VI soll ein Ausgleich für die bisher fehlende betriebliche Zusatzversorgung des Bundes und der Länder geschaffen werden. In der Gesetzesbegründung ist hierzu ausgeführt: “Aufgrund der Eigenschaft des Dienstes als Soldat auf Zeit als „Durchgangsberuf“, nach dessen Beendigung das weitere Erwerbsleben in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert wird, ist es sachgerecht, die Zusatzversorgung der Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung selbst zu verankern. Die Besonderheiten des auf Zeit angelegten Dienstverhältnisses rechtfertigen es hierbei, die Gestaltung der zusätzlichen Alterssicherung an den Grundsätzen der Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigen des öffentlichen Dienstes auszurichten und die Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrags an der Höhe des Arbeitgeberanteils für die Zusatzversorgung des Bundes und der Länder (VBL) zu orientieren. Ein Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze infolge der fiktiven Erhöhung um 20 Prozent kommt zwar nur für wenige Soldaten auf Zeit in Betracht. Die Berücksichtigung von beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze wird aber für diesen nachzuversichernden Personenkreis zugelassen, um auch für sie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserung in der Nachversicherung wirksam werden zu lassen. So wird sichergestellt, dass sich die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage gleichermaßen für alle Besoldungsgruppen rentenerhöhend auswirkt. Andernfalls würden Personen ab der Besoldungsgruppe A 13 aufwärts im Vergleich zu denjenigen mit niedrigeren Bezügen bei der Nachversicherung Nachteile erleiden. Es handelt sich bei diesem Personenkreis vornehmlich um Fachkräfte (Ärzte, Ingenieure, Hubschrauberpiloten), die von der Bundeswehr dringend benötigt werden.“
Unwissendeam 03.11.2018 | 04:30
Zitat von DRV anzeigenausblenden
So viele, dass sich der Gesetzgeber im Jahr 2016 genötigt sah, eine Regelung für diese Fälle einzuführen. :-)
Das mag auf niedere Dienstgrade zutreffen aber nicht auf die angeführten Generäle und deren Gehaltsstruktur, verehrte Unwissende.
Was wollen Sie eigentlich? Hat hier irgendjemand behauptet, dass die Fälle besonders häufig vorkommen? In der Ausgangsfrage wurde nach "theoretisch denkbaren Fällen" gefragt. Schon die Frage impliziert also, dass es hier um Fälle geht, die in der Praxis wohl nicht häufig vorkommen. Und wenn Sie die leicht ironische Botschaft meiner Worte ("Sie müssen NUR MAL SCHNELL einen General nachversichern") nicht verstanden haben, tut es mir leid. Also versuche ich es jetzt mal im Klartext: Natürlich werden Generäle so gut wie nie nachversichert!!! Da müssen sie schon goldene Löffel klauen, um nachversichert zu werden! Aber wenn ein General mal nachversichert wird, ist er das EXTREMBEISPIEL dafür, dass es bei der Nachversicherung zu einer deutlichen Überschreitung von 2,06 EP kommt. Jetzt verstanden?
DRVam 03.11.2018 | 07:35
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Und wieviel der zitierten Soldaten mit hohem Dienstgrad werden nachversichert? Das sind doch zu 99,9 % Berufssoldaten.
So viele, dass sich der Gesetzgeber im Jahr 2016 genötigt sah, eine Regelung für diese Fälle einzuführen. :-)
Das mag auf niedere Dienstgrade zutreffen aber nicht auf die angeführten Generäle und deren Gehaltsstruktur, verehrte Unwissende.
Was wollen Sie eigentlich? Hat hier irgendjemand behauptet, dass die Fälle besonders häufig vorkommen? In der Ausgangsfrage wurde nach "theoretisch denkbaren Fällen" gefragt. Schon die Frage impliziert also, dass es hier um Fälle geht, die in der Praxis wohl nicht häufig vorkommen. Und wenn Sie die leicht ironische Botschaft meiner Worte ("Sie müssen NUR MAL SCHNELL einen General nachversichern") nicht verstanden haben, tut es mir leid. Also versuche ich es jetzt mal im Klartext: Natürlich werden Generäle so gut wie nie nachversichert!!! Da müssen sie schon goldene Löffel klauen, um nachversichert zu werden! Aber wenn ein General mal nachversichert wird, ist er das EXTREMBEISPIEL dafür, dass es bei der Nachversicherung zu einer deutlichen Überschreitung von 2,06 EP kommt. Jetzt verstanden?
Ja danke Frau General Unwissende. Vor allem habe ich verstanden, wie sinnvoll derartige Beispiele sind und dass sich Leute wie Sie gern in den Vordergrund spielen, auch mit abstrusesten Konstruktionen. Aber wer um die Nachtzeit postet, muss eh ein schwerwiegendes Problem haben.
Unwissendeam 03.11.2018 | 07:55
Zitat von DRV anzeigenausblenden
DRV schrieb

Und wieviel der zitierten Soldaten mit hohem Dienstgrad werden nachversichert?

Das sind doch zu 99,9 % Berufssoldaten.[/quote]

So viele, dass sich der Gesetzgeber im Jahr 2016 genötigt sah, eine Regelung für diese Fälle einzuführen. :-) [/quote]

Das mag auf niedere Dienstgrade zutreffen aber nicht auf die angeführten Generäle und deren Gehaltsstruktur, verehrte Unwissende.[/quote]

Was wollen Sie eigentlich?

Hat hier irgendjemand behauptet, dass die Fälle besonders häufig vorkommen?

In der Ausgangsfrage wurde nach "theoretisch denkbaren Fällen" gefragt. Schon die Frage impliziert also, dass es hier um Fälle geht, die in der Praxis wohl nicht häufig vorkommen.

Und wenn Sie die leicht ironische Botschaft meiner Worte ("Sie müssen NUR MAL SCHNELL einen General nachversichern") nicht verstanden haben, tut es mir leid.

Also versuche ich es jetzt mal im Klartext:

Natürlich werden Generäle so gut wie nie nachversichert!!! Da müssen sie schon goldene Löffel klauen, um nachversichert zu werden! Aber wenn ein General mal nachversichert wird, ist er das EXTREMBEISPIEL dafür, dass es bei der Nachversicherung zu einer deutlichen Überschreitung von 2,06 EP kommt.

Jetzt verstanden?

[/quote]

Ja danke Frau General Unwissende.

Vor allem habe ich verstanden, wie sinnvoll derartige Beispiele sind und dass sich Leute wie Sie gern in den Vordergrund spielen, auch mit abstrusesten Konstruktionen.

Aber wer um die Nachtzeit postet, muss eh ein schwerwiegendes Problem haben.

Sie haben natürlich Recht. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften der §§ 76e, 76f SGB VI abstruse Konstruktionen geschaffen. Deswegen entschuldige ich mich hier, dass ich auf die beiden Rechtsvorschriften aufmerksam gemacht habe. Wie konnte ich nur! Passte auch überhaupt nicht zur Frage! :-)
DRVam 03.11.2018 | 08:26
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Ja danke Frau General Unwissende. Vor allem habe ich verstanden, wie sinnvoll derartige Beispiele sind und dass sich Leute wie Sie gern in den Vordergrund spielen, auch mit abstrusesten Konstruktionen. Aber wer um die Nachtzeit postet, muss eh ein schwerwiegendes Problem haben.
Sie haben natürlich Recht. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften der §§ 76e, 76f SGB VI abstruse Konstruktionen geschaffen. Deswegen entschuldige ich mich hier, dass ich auf die beiden Rechtsvorschriften aufmerksam gemacht habe. Wie konnte ich nur! Passte auch überhaupt nicht zur Frage! :-)
Den General haben Sie ins Spiel gebracht aber so etwas kann man natürlich schnell vergessen, wenn es einem nicht in den Kram passt, oder?
Unwissendeam 03.11.2018 | 08:49
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Oh Mann! Hätte ich gewusst, dass Sie keine Ironie erkennen und sich an einem simplen Beispiel so dermaßen aufhängen können, weil es so selten vorkommt, hätte ich ich extra für Sie anstelle des kurzen Begriffs "General" den "Hauptmann (Z12) und Familienpapi mit Zeiten einer Auslandsverwendung und Auslandsstationierung" genommen. Dann hätte ich im Nachgang vermutlich noch groß und breit erklären müssen, wie es sein kann, dass auch in diesem Fall das Nachversicherungsentgelt über der BBG liegen kann. :-( Und jetzt sagen Sie mir bitte nicht, dass der Hauptmann Z12 mit Kindern ein abstruser Fall sei oder dass heutzutage ein Auslandsinsatz mit entsprechenden Zulagen in 99,9 % der Fälle nicht vorkomme.
DRVam 03.11.2018 | 09:51
Ich gebe auf. Halten Sie sich an den mehr als seltenen Fällen fest und ich bleibe bei der gängigen Praxis. Theoretiker wie Sie, nehmen sich eh viel zu wichtig und davon gibt es hier im Forum mehr als genug. Ich helfe lieber in wichtigen und aktuellen Fragen, als theoretisch über Sonderfälle zu grübeln. Wenn ich dann vor meinem Ableben mit einem solchen Fall konfrontiert werden sollte, werde ich an Sie denken. Ist aber doch sehr unwahrscheinlich und ich habe noch viele Jahre (theoretisch!!!) vor mir.
senf-dazuam 06.11.2018 | 09:12
Es sind doch nun ein paar Möglichkeiten genannt worden, reicht das nicht? Laut Rentenbestandsstatistik der DRV 2017 gibt es auch nur wenige Renten, die auf exorbitant hohen EP-Werten beruhen (39 mit > 100 EP). Das sind bei > 15 Mio. betrachteten renten etwa 0,0002 %.
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