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Experten-Antwort

Höchstmögliche Erwerbsminderungsrente

von Markus13.05.2014 | 09:41
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12 Antworten

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Hallo, ich habe eine theoretische Frage: Wie hoch wäre die bestmögliche zu erzielende Erwerbsminderungsrente (Brutto)? Andersherum: Wo liegt die Obergrenze der zu erzielende Erwerbsminderumgsrente (Brutto)? Gruss Markus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten, da die Rentenberechnung sehr komplex ist.

Die Rentenhöhe richtet sich nach dem Bruttoentgelt - maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, von dem maximal Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen.

Je höher das Bruttoentgelt ist, desto höher ist später auch der Rentenanspruch.

Das Entgelt wird in Entgeltpunkte "umgerechnet". Hierzu teilt man das eigene Entgelt durch das Durchschnittsentgelt von allen Versicherten.

Für 2014 bedeutet dies 71400€ (Beitragsbemessungsgrenze 2014): 34857€ (vorläufiges Durchschnittsentgelt 2014)=2,0484 Entgeltpunkte.

Um diese Entgeltpunkte wieder in einen Euro-Betrag umzurechnen, werden sie mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Für 2014 bedeutet dies 2,0484 Entgeltpunkte x 28,14€ =57,64 € Rentenanspruch.

Diese Berechnung wird für jedes Jahr, in dem Beiträge gezahlt wurden, vorgenommen. Zusätzlich werden aber in der Regel auch noch Schulzeiten etc.

zu Beginn des Versicherungslebens zurückgelegt, die als Anrechnungszeiten anders bzw. nicht mehr bewertet werden.

Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente werden alle rentenrechtlichen Zeiten, die

bis zum Eintritt der Erwerbsminderung (sogenannter Leistungsfall) zurückgelegt wurden, berücksichtigt. Dieser Leistungsfall wird von einem Arzt festgestellt.

Bei einem Eintritt der Erwerbsminderung in jungen Jahren wird mit der sogenannten Zurechnungszeit gegenwärtig so getan, als ob noch bis zur Vollendung

des sechzigsten Lebensjahres weitergearbeitet worden wäre. Durch die Zurechnungszeit werden also zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge

gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnittswert der bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet

und steigert so die Rente.

Im aktuellen Gesetzesentwurf soll die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert werden. Sie endet dann mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Das heißt,

Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. statt wie bisher zum 60. Geburtstag weitergearbeitet hätten.

Außerdem sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung zukünftig für die Bewertung der Zurechnungszeit herausfallen, wenn dies für den Versicherten

günstiger ist. Das heißt: Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den

Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten - wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus.

Beginnt die Erwerbsminderungsrente vor der maßgeblichen Altersgrenze, muss man jedoch Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht,

beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Von 2001 bis 2011 waren abschlagfreie Renten ab dem 63. Lebensjahr möglich. Die Höchstabschläge von 10,8 Prozent galten für alle, die 60 Jahre oder jünger waren.

Seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren für eine abschlagfreie Rente schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben.

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11 Antworten

Markusam 13.05.2014 | 10:05
Möchte nur darauf hinweisen, dass ich, Ersteller der Fragen bzgl. Erstattung vom 9. und 11.05.,nicht identisch bin mit diesem Fragesteller! :)
Spassvogelam 13.05.2014 | 11:12
Hallo, ich habe eine theoretische Frage: Wie hoch wäre die bestmögliche zu erzielende Erwerbsminderungsrente (Brutto)? Andersherum: Wo liegt die Obergrenze der zu erzielende Erwerbsminderumgsrente (Brutto)? Gruss Markus
4.798 Euro und 17 Cent.
Witzigkeit kennt keine Grenzen!!
Markusam 13.05.2014 | 14:58
Vielen Dank an den Experten für die ausführliche Antwort. Wenn ich es richtig verstehe ist die höchstmögliche gesetzliche Altersrente wohl 50 Jahre x 2,0484 EP x 28,14€, oder? Die Erwerbsminderungsrente im besten Fall wäre also definitiv geringer. Ein Beispiel wäre nicht schlecht.
Feliam 13.05.2014 | 15:07
Ja. Bei der EM-Rente können EP theoretisch nur bis zum Eintritt der EM, ggf. also nur bis 60 oder demnächst 62 errechnet werden. Hieße bei jemandem, der ab dem 15. Lebensjahr immer Höchstbeiträge gezahlt hat, max. 47x2,...x28,14, gekürzt um 10,8% bei Rentenbeginn vor dem 63. Geburtstag = ca. 2416 Euro.
-am 13.05.2014 | 15:51
Grundsätzlich kann man es so ausdrücken. Allerdings sind die Werte der Rentenberechnung nicht fest, d.h. sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch das Durchschnittsentgelt als auch der aktuelle Rentenwert werden für jedes Jahr neu festgelegt. Weiterhin ist es eher selten, dass jemand 50 Beitragsjahre mit dem Höchstverdienst zurücklegt, da man zu Beginn des Berufslebens in der Regel einen geringeren Verdienst hat bzw. zunächst studiert oder eine Ausbildung absolviert.
herz1952am 13.05.2014 | 17:36
Hallo Markus, ich wollte auch mal so ein Beispiel durchrechnen (BBG Tabellen gibt es im Internet). Nach 3 Minuten habe ich beschlossen, diese Zeit doch besser im Biergarten zu verbringen und auf die "Göttliche Eingebung" zu warten. Herz1952
KSCam 13.05.2014 | 19:46
Es könnte natürlich auch einer, der mit 14 zu arbeiten begonnen hat, kurz vor 65 erwerbsgemindert werden und hätte dann sogar knapp 51 Jahre (x 2,0484 EP x 28,14€) und das ohne Abschag. Damit könnten sogar ca. 2940 brutto rauskommen. Ist zwar Theorie aber dennoch denkbar und ebenso Theorie wie die Ausgangsfrage.....denn welcher 14 oder 15 Jährige steigt schon mit dem Höchstbeitrag ein und zahlt diesen ununterbrochen bis 65 ein?
W*lfgangam 14.05.2014 | 20:56
Ergänzend zu allen Vorbeiträgen: Die BBG ist erst seit den 2003er Jahren so extrem hoch, EP 2,xxxx. Insofern gelten die Aussagen für Jungkunden der EMRT. Bei älteren Versicherten begann das Versicherungsleben vielleicht zu Zeiten, als die BBG bei 1,5 in den 70er Jahren rumdümpelte und sich langsam auf 1,7 1,8 1,9 hochgearbeitet hat. Insofern kommt es immer auf den Startzeitpunkt ins Versicherungsleben an. Gruß w. PS: so eine Obergrenze ist zwar rechnerisch möglich, aber beschäftigungstechnisch nicht lebenswirklich - gilt genauso für Altersrenten.
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