Dem Beitrag von „Schade“ kann nicht zugestimmt werden, da der 400 - Eurojob selbst gar keine rentenrechtliche Zeit darstellt. Sie zählen allenfalls als zusätzliche Wartezeitmonate gemäß § 52 SGB VI. Gemäß § 76b SGB VI werden für diesen Minijob ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt. Wegen § 75 SGB VI wirken sich diese auf die EM-Rente aber nicht aus. Anders aber bei der später zu berechnenden Altersrente. Die Lösung, wie sie von „Schade“ angesprochen wurde, käme nur in Betracht, wenn auf die Versicherungsfreiheit in diesem Minijob verzichtet werden würde. Was aber gerade in diesem Fall kontraproduktiv wäre.