Hallo Biggi, die Altersrente wird unter Berücksichtigung aller Beitragszeiten – auch ggf. derer nach Eintritt der Erwerbsminderung- nach den aktuellen Berechnungsvorschriften berechnet. Ergibt sich dadurch ein höherer Betrag, erhalten Sie die höhere Rente. Sollte die neue Berechnung zu einer niedrigeren Rente führen, erhalten Sie dennoch die Rente unter Berücksichtigung der bisherigen persönlichen Entgeltpunkte in gleicher Höhe weiter.
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