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Höhe der Erwerbsminderungsrente

von Shadria18.06.2008 | 12:37
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bin 32 jahre alt und habe von 1992-1999, Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Danach war ich Hausfrau. Seit Januar 2005 beziehe ich Alg II. Da ich schon seit meiner Kindheit ekrankt bin und die Krankheit mit dem Alter immer schlimmer wurde, bin ich mittlerweile nicht mehr arbeitsfähig. Ich habe aus diesem Grund einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Dies ist möglich, da von der ARGE in den letzten drei Jahren Beiträge gezahlt worden sind. Meine Frage ist nun, wie berechnet sich die Rente? Denn eigentlich wird die Rente doch vom Arbeitsentgelt ermittelt oder nicht? Seit 1999 war ich nicht mehr berufstätig. Wird die Rente vom Arbeitslosengeld berechnet? Vielen Dank und liebe Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Shadria,

die Erwerbsminderungsrente wird anhand aller rentenrechtlich relevanten Zeiten errechnet. Diese Zeiten werden spätestens bei der Rentenantragstellung ermittelt. Zusätzlich wird nocheine sogenannte Zurechnungszeit ermittelt, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres angerechnet wird. Ferner fällt noch eine Rentenminderung von 10,8 % an.

Die Ermittlung des Leistungsfalles ist dann unter anderem abhängig von den ärztlichen Unterlagen ihrer behandelnden Ärzte.

26 Antworten

Happyam 18.06.2008 | 13:51
Hallo Shadria, nein, die EM-Rente wird nicht anhand des Arbeitslosengeldes berechnet! Was ist mit der Zeit ab dem 17.Lj. bis 1992? und haben Sie Kinder? Grundsätzlich berechnet sich die Erwerbsminderungrente anhand aller rentenrechtlichen Zeiten plus Zurechnungszeit. Da Sie 32 Jahre alt sind, wird diese Zurechnungszeit bis zum 60. Lj. gerechnet und dann werden 10,8 % abgezogen. Eigentlich müssten Sie schon mind. einmal eine Renteninformation erhalten haben, wenn nicht fordern Sie diese einfach an. Da ist die Rentenhöhe beziffert. Selbstverständlich nur, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rentenart erfüllt sind. Aber wenn Sie von 2005 bis heute ALG II erhalten (davor gab es ja noch kein Hartz 4) dann sollten die erforderlichen Pflichtbeiträge (36 Monate) ja vorhanden sein. Allerdings bleibt auch hier zu sagen, wenn der Leistungsfall Ihrer Krankheit vor dem 01.01.2005 liegt, was ja lt. Ihren Angaben sehr wahrscheinlich ist, dann zählen die Beiträge leider nicht mit, da Beiträge nur bis zum Leistungsfall berücksichtigt werden! Bitte fordern Sie eine Renteninformation an und stellen dann einen Antrag auf EM-Rente wenn Sie müssen. Die DRV prüft dann Ihren Rentenanspruch. Das klingt jetzt etwas hart gebe ich zu, aber Krank sein reicht nicht allein um eine Rente zu erhalten. Sie müssen eben auch versichert gewesen sein. Ich frage mich nun, warum Sie 1999 nicht bereits einen solchen Rentenantrag gestellt haben? Wie kommen Sie jetzt auf einen Rentenantrag, wenn Sie doch schon längere Zeit krank sind? MfG Happy
Shadriaam 18.06.2008 | 14:05
Danke für die Antwort. Bis 1992 war ich in der Schule. 1992 begann dann meine Ausbildung. Ich habe eine Kind, welches ich 1999 geboren habe. Eine Renteninformation habe ich vor einem Jahr bekommen. Dort steht ein Anspruch in Höhe von 220 Euro. Warum ich 1999 keinen Rentenantrag gestellt habe? Ganz einfach. Wenn es nach der Krankheit geht, hätte ich schon als Kind Rente beantragen müssen. Ich habe die ganzen letzten Jahre versucht, ein "normales" Leben zu führen. Ich wollte mich von meiner Krankheit nicht unterkriegen lassen. Ich habe eine Ausbildung gemacht, die ständig von Kuren unterbrochen wurde. Trotzdem habe ich sie abgeschlossen. Ich habe ständig versucht zu arbeiten und ständig wurde dies durch Krankenhausaufenthalte etc. unterbrochen, was mir meist eine Kündigung einbrachte. Nun muss ich mich mit 32 Jahren geschlagen geben. Ich muss akzeptieren, dass ich nicht mehr gesund werde und auch kein "normales" Leben führen kann. LG
Realistam 18.06.2008 | 14:45
Da Sie offensichtlich keine nennenswerten Versicherungszeiten zurückgelegt haben, wird Ihre zu erwartende EM-Rente das Grundsicherungsniveau wohl kaum überschreiten. Die in Ihrer Renteninformation genannten 220 € werden wohl "realistisch" sein!
Brilleam 18.06.2008 | 15:08
Hallo Shadria! Haben Sie mittels einer Kontenklärung insb. die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen K. schon beantragt - u.U. sieht dann die EM-Progose (Betrag) schon wieder etwas freundlicher aus?! Bei dauerhafter, voller Erwerbsminderung kann ergänzend Grundsicherung in Frage kommen - je nach Haushaltseinkommen (das beim Bezug von ALG II nicht allzu hoch sein dürfte)! Also: tätig werden! Die DRV oder Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung hilft/ helfen Ihnen gerne bei den notwendigen Anträgen! Vorsicht bei der Eigenauskunft zum Eintritt des möglichen Leistungsfalles!
Shadriaam 18.06.2008 | 15:17
Hallo Brille :) Vorsicht bei der Eigenauskunft zum Eintritt des möglichen Leistungsfalles!
ich08am 18.06.2008 | 15:14
rufen sie doch einfach bei der rentenversicherung an, dann ist das gleich geklärt wg.evtl.€eu-rente. es wird auf jeden fall nicht weniger als algII, dann eben statt algII - eu-rente plus grundsicherung.
Shadriaam 18.06.2008 | 15:18
Was meinst du damit? @Brille Der Beitrag vorher ist irgendwie nur zur Hälfte erschienen. LG
Brilleam 18.06.2008 | 15:20
Hallo Shadria! Sie schreiben, dass die Krankheit schon seit Ihrer Kindheit vorliegt - mit so einer 'Eigenauskunft' im Antrag KANN es vorkommen, dass die DRV genau das näher prüft, u.U. auch feststellt und somit eine mögliche EM unter Hinweis auf die fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ablehnt - lieber mit Formulierungen wie 'nicht bestimmbar' oder 'nicht beurteilbar' beantworten und die Ärzte eine vollständige sozial-medizinische Prüfung durchführen lassen. Ich wollte Ihnen keine Angst machen; dennoch: den Antrag NUR mit sachkundiger Hilfe stellen!
Rosannaam 18.06.2008 | 15:25
Hallo Shadria, SOFERN die vers.rechtlichen Voraussetzungen - 36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Kalendermonaten - erst jetzt wieder durch den ALG II-Bezug erfüllt sind, sollten Sie im Rentenantrag nicht angeben, dass Sie sich seit dem Jahr XY (oder z.B. seit Geburt) durch Ihre Krankheiten für erwerbsgemindert halten. Denn dann haben Sie zu diesem (von Ihnen angegebenen/bestimmten) frühen Zeitpunkt evtl. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Also ich würde Ihnen wirklich empfehlen, sich bei der DRV genauestens beraten zu lassen. MfG Rosanna.
Brilleam 18.06.2008 | 15:42
KEZ/KIBÜZ von 1999-lfd. (ANTRAG!!!) haben den Versicherungsschutz ggf. erhalten! - aber eben nicht bei frühkindlicher Erkrankung!
Shadriaam 18.06.2008 | 16:05
Hallo ich08 Ich hatte mir extra einen persönlichen Beratungstermin geben lassen und war auch da. Aber wenn ich mir hier die Antworten anschauen, bin ich dort gar nicht richtig aufgeklärt worden. Zur Rente wurde mir nur gesagt, dass die wohl nicht so hoch ausfallen würden und dann wurden mir die Anträge in die Hand gedrückt. Ich bin jetzt etws verunsichert, bei der Ausfüllung des Antrags. Ich habe hier noch einen Ermittlungsfragebogen. Aber wenn ich den ausfülle, muss ich die Kindheit mit einbeziehen. Ich werde mal schauen, ob ich noche jemanden finde, der mir beim Ausfüllen helfen kann. LG
Brilleam 18.06.2008 | 16:28
Hallo Shadria! Relativ neutrale Hilfe sollten Sie vom 'vdk' erwarten können (Kostet aber Beitrag) - ebenso unabhängig (und kostenfrei) hilft Ihnen Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung (Stichwort: Versicherungsamt oder Ortsbehörde). Natürlich soll Auskunft und Beratung bei der DRV vollständig, umfassend und richtig erfolgen - leider fehlt denen dafür oftmals die Zeit! Die sog. Versichertenältesten sind teilweise nicht mehr auf der Höhe der Zeit (Rechtslage) oder sehen einen Antrag ausfüllen als willkommenes Einkommen (was zu Nachlässigkeit bei der Sorgfalt führen KANN!).
ich08am 18.06.2008 | 18:18
Ich habe hier noch einen Ermittlungsfragebogen. Aber wenn ich den ausfülle, muss ich die Kindheit mit einbeziehen. müssen ? außer bei nach-prüfbaren krankheiten wie zum beispiel behinderung aufgrund eines unfalles ist ja alles relativ ,eine sache der darstellung,formalierung gemeinde,gewerkschaft,caritas,vdk etc.. helfen dabei
rehaam 19.06.2008 | 10:00
ich verstehe die ganze aufregung nicht ganz, im endeffekt kommt es ja nur auf die feststellung der EM an, ob daraus nun die rente gewährt wird wegen versicherungsrechtlicher voraussetzungen ist doch VOLLKOMMEN egal bei einer zuerwartenden höhe weit unter dem grundsicherungsniveau. ob es nun komplett alg II oder rente+grundsicherung gibt ist doch wurscht, es ist genau das gleiche.
Happyam 19.06.2008 | 10:01
Hallo Shadria, also zum Eintritt der EM (Leistungsfall) geben Sie das genau so an, wie Sie es oben beschrieben haben. Der Versuche durch eigene Kraft noch weiterzuarbeiten und jetzt das leider endgültige Ergebnis das es nicht mehr geht. Das Ist ehrlich und anhand Ihrer Versicherungszeiten ausgeweisen! Also schreiben Sie wie auch schon von Brille aufgeführt, kann nicht genau angegeben werden oder auch seit xx.xx.2008! Auf keinen Fall würde ich schreiben, dass Ihre Krankheit schon seit der Kindheit vorliegt. Alles Gute und viel Glück wünscht Happy
Wolfgangam 19.06.2008 | 10:17
> Auf keinen Fall würde ich schreiben, dass Ihre Krankheit schon seit der Kindheit vorliegt. tz tz tz ...hat der Versicherte nicht wahrheitsgemäße Angaben im Rentenantrag zu machen ? ;-) In der Anamnese jedes Gutachtens wird es eh drin stehen. Und wie 'reha' schon schrieb, ist aufgrund der Höhe der Rente wurscht, ob da was bei rauskommt. Gruß w.
Happyam 19.06.2008 | 11:13
ja klar Wolfgang, es müssen selbstverständlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Es ist doch auch keine Lüge in meinen Augen. Shadria hat ja gearbeitet und wohl auch alles versucht. Letztlich ist sie im Jahr 1999 auch noch Mama geworden, so dass durch dieses wunderbare Glück die Krankheit und somit der Gedanke an eine Rente mit Sicherheit in weite Ferne gerückt ist. Ich wollte Shadria nur Mut machen und nicht auf "falsche Gedanken" bringen. LG Happy
Happyam 19.06.2008 | 11:18
und zum Thema egal was rauskommt kann ich nur sagen: Genau das ist es nicht! Für einen kranken Menschen ist es von enormer Bedeutung, ob eine Leistung aufgrund der Krankheit gezahlt wird oder ob man auf Sozialhilfe angewiesen ist. Wenn die Höhe der Leistung gleich ist, so ist es doch ein Unterschied ob Rente oder Sozialhilfe. Oder sogar beides..
Rosannaam 19.06.2008 | 13:13
Hallo Happy, ich bin - mal wieder - der gleichen Meinung wie Sie. ;-) Vielleicht täusche ich mich, aber als Sozialhilfeempfänger wird man doch anders "angesehen" als wenn man Rentner ist. Ist aber bestimmt eine innere Einstellungssache. Aber ich denke, wir Frauen "ticken" einfach anders und haben deshalb eine andere Meinung. MfG Rosanna.
Happyam 19.06.2008 | 14:13
yeappp, volle Zustimmung! LG Happy
Realistam 19.06.2008 | 14:09
Leider wird man, vor allem als jüngerer Frührentner, von der arbeitenden Bevölkerung sehr gerne als "Sozialschmarotzer" verurteilt, auch wenn das fast nie so deutlich gesagt wird! (Meine persönliche Erfahrung!) Sehr Vielen ist der Unterschied zwischen EM- bzw. BU-Rente und Sozialhilfe gar nicht bewusst. Und wenn ich meinem "Gegenüber" dann auch noch klar mache, dass ich meine Rentenansprüche sogar dann behalten würde wenn ich ganztags Arbeiten ginge, - meine Hinzuverdienstgrenze ist relativ hoch (!) -, erscheint das blanke Entsetzen auf seinem Gesicht. Der wesentliche Vorteil einer Rente gegenüber der Sozialhilfe besteht übrigens darin, dass man nicht alle Nase lang seine Bedürftigkeit nachweisen muss, was sehr demütigend sein kann!
Happyam 19.06.2008 | 14:27
Das habe ich gemeint. Mir persönlich wäre es ja egal, was andere denken würden wenn ich eine Sozialleistung erhalten müsste (ob Rente oder Sozialhilfe oder what ever) aber es gibt eben Menschen, die unter der "Meinung" von anderen sehr leiden und daher stimme ich Ihnen gern zu. Was allerdings den Hinzuverdienst angeht... Sie sind Erwerbsunfähigkeitsrentner? Die Hinzuverdienstgrenze ist (ohne Kürzung) 400,- € alles darüber führt zu einer Teilrente bis hin zum Wegfall der Rentenzahlung. Das wissen Sie sicher, aber ihr Beitrag könnte verwirrend für andere sein. Also trotz hoher Hinzuverdienstgrenzen ist bei einer Arbeit mit Lohn über 400,- € nur die jeweilige Teilrente zu zahlen. LG Happy
Rosannaam 19.06.2008 | 14:24
Ja, lieber Realist, ich glaube Ihnen gerne, dass sehr oft diese Vorurteile einem (Früh-)Rentner das Leben schwer machen können. Aber so ist die Menschheit im ALLGEMEINEN leider! Was nicht der Norm entspricht oder wer nicht mehr arbeitet, wird "diskriminiert". Nach den Gründen wird seltenst gefragt!Da hilft nur, sich ein dickes Fell zuzulegen und sich nicht um solche Banausen zu scheren. Aber es gibt ja Gott sei Dank noch Ausnahmen. Und ich denke wirklich, dass es ein Unterschied in der Gesellschaft ist, ob man Sozialhilfe- oder Rentenempfänger ist. Einen schönen Tag noch, mfG Rosanna.
Realistam 19.06.2008 | 15:07
Zu Ihrer Frage: Nein, ich bin KEIN "Erwerbsunfähigkeitsrentner", sondern Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, mit vollschichtigem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt! Und genau deshalb ist vielen "normaldenkenden" Menschen nicht vermittelbar, wieso jemand wie ich Rente bekommt! (Teilweise verständlich!) Einen schönen Tag noch!
Happyam 19.06.2008 | 15:32
ok, alles klar. Dann genießen Sie (glücklicherweise) den Berufsschutz und haben eine gute Hinzuverdienstgrenze! Das werden Sie sich sicherlich auch nicht freiwillig ausgesucht haben und somit, sollten Sie über die "Neider" erhaben sein! Alles Gute weiterhin und bleiben Sie tapfer! Happy
Frank Morrisam 19.06.2008 | 20:11
Ja, ja - wieder ein tolles Beispiel für diie Qualität dieser " Rentenberater "....
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