Hallo Geri,
eine Erwerbsminderungsrente wird aus allen bis zum Leistungsfall (Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung) zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und einer Zurechnungszeit berechnet. Die Zurechnungszeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem vollendeten 62. Lebensjahr. Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.
Näheres zu den bei der Rentenberechnung zu berücksichtigenden rentenrechtlichen Zeiten erfahren Sie z. B. auch in der Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“, die Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf?__blob=publicationFile&v=16 abrufen können.
Danke für die ausführliche Antwort.
Am Körpergewicht des Antragsstellers.
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Schreibt der Plagiator.
Am Körpergewicht des Antragsstellers.Schreibt der Plagiator.
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