Ergänzend ist anzumerken, dass auch bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen zu rechnen ist.
Bei dem von Ihnen für die Altersrente genannte Betrag ist vermutlich der derzeit für die Regelaltersrente errechnete Betrag, bei der keine Abschläge für eine vorzeitige Inanspruchnahme berücksichtigt wurden.