Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Höhe der Rentenversicherungsbeiträge

von stefan rolle17.02.2010 | 15:42
2782 Ansichten
2 Antworten
guten tag, ich bin 25jahre alt (meister) und möchte mich mit einer kfz-meisterwerkstatt selbständig machen. mit welcher höhe der rentenversicherungbeiträgen muss ich rechnen ? danke mfg

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.02.2010 | 16:11

Hallo stefan rolle,

selbstständig tätige, in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versicherungspflicht gilt auch für die Gesellschafter einer in die Handwerksrolle eingetragenen Personengesellschaft, die den handwerksrechtlichen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung) erbracht haben. Wenn die selbstständig tätigen Handwerker mindestens 18 Pflichtbeitragsjahre erreicht haben, können sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Selbstständig Tätige, die versicherungspflichtig sind, müssen grundsätzlich den Regelbeitrag (derzeit 508,44 Euro alte BL / 431,83 Euro neue BL) zahlen. Auf Antrag kann auch ein dem Einkommen entsprechender Beitrag, jedoch mindestens nach einem Einkommen von monatlich 400 Euro gezahlt werden (Beitragssatz 19,9 %). In den ersten drei Kalenderjahren nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit können Selbstständige auch Beiträge in Höhe der Hälfte des Regelbeitrags zahlen (derzeit 254,22 Euro alte BL / 215,91 Euro neue BL).

Weitere Informationen erhalten Sie z. B. in folgender Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbstaendig__wie__rv__schuetzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbstaendig_wie_rv_schuetzt

1 Antworten

Renten-Fachmannam 17.02.2010 | 16:06
Eine vollständige Antwort wäre zu komplex, deshalb nur einige Kernpunkte: - Als Handwerksmeister käme die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 8 SGB VI in Frage : 8. Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wobei Handwerksbetriebe im Sinne der §§ 2 und 3 der Handwerksordnung sowie Betriebsfortführungen auf Grund von § 4 der Handwerksordnung außer Betracht bleiben; ist eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, gilt als Gewerbetreibender, wer als Gesellschafter in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt,... Wenn das nicht zutrifft, dann - Als Vertragswerkstatt für einen Autohersteller könnte Versicherungspflicht als Selbständiger mit einem Auftraggeber nach § 2 Abs. 9 SGB VI eintreten: § 2 SGB VI -Selbständig Tätige Versicherungspflichtig sind selbständig tätige ... 9. Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft,... Bei Unabhängigkeit von Autoherstellern bestünde keine Versicherungspflicht, dann käme die "Versicherungspflicht auf Antrag" oder Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Frage. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass Sie der Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 8 SBB VI unterliegen werden. ------------------------------------- Ob Versicherungspflicht und wenn ja welche besteht muss Ihr Rentenversicherungsträger bescheiden. § 190a SGB VI -Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen (1) Selbständig Tätige nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 9 sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Die Vordrucke des Rentenversicherungsträgers sind zu verwenden. Vordrucke wären: V0010, V0020, V0023 und die Erläuterungen V0015, V0021, V0024. Die Vordrucke können Sie herunterladen. Bei Handwerkern erfolgt meines Wissens eine Meldung von der Handwerkskammer an den zuständigen Regionalträger (frühere LVA) ----------------------------- Beitragshöhe: generell Regelbeitrag, in den ersten drei Jahren halber Regelbeitrag möglich, auf Antrag einkommensgerechte Beitragszahlung. Jahr / Mindest- / Regel- / Halber Regelbeitrag /Höchstbeitrag Alte Bundesländer: 2010 / 79,60 EUR / 508,45 EUR / 254,22 EUR / 1.094,50 EUR Neue Bundesländer: 2010 / 79,60 EUR / 431,83 EUR / 215,92 EUR / 925,35 EUR ------------------------------------- Ein Termin bei einer Auskunfts-und Beratungsstelle ist sehr empfehlenswert.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026