Guten Tag Karl Käfer,
aufgrund Ihrer Ausführungen, gehe ich davon aus, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind und die Beitragshöhe für die Kranken- und Pflegeversicherung erfahren möchten.
Deshalb sollten Sie sich hinsichtlich der Höhe der Beitragsbelastung aufgrund des Bezugs einer Rente wegen BU aus betrieblicher Altersabsicherung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden.
Die Rente wegen BU aus betrieblicher Altersabsicherung stellt kein Arbeitentgelt aus abhängiger Beschäftigung dar und somit sind daraus auch keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu zahlen.
Ob und inwieweit dieser Rente wegen BU als Einkünfte im Sinne des Steuerrechts gelten oder nicht, klären Sie bitte mit einem Experten für das Steuerrecht z.B. beim Finanzamt, beim Lohnsteuerhilfeverein und einem Steuerberater/ einer Steuerberaterin. Achtung dadurch können für Sie ggf. Kosten entstehen.
Der Betrag ist im Jahr 2014 monatlich 138,25 €.
Soweit iich verstanden habe, entfallen die KK-Beiträge, wenn die Zusatzrente unter dieser Summe bleibt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.