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Experten-Antwort

Höhe der Sozialabgaben auf betrieblich BU-Rente

von Karl Käfer01.02.2014 | 06:56
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9 Antworten
Ich zahle monatlich betriebliche Altersvorsorge. Es ist auch eine BU miteingeschlossen. Im Vertrag steht, dass bei voller EM eine Rente in Höhe der erreichten Anwartschaft gezahlt wird. In welcher Höhe müßte ich im Fall einer Inanspruchnahme der BU Sozialversicherungsabgaben zahlen? Danke für die Auskunft

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2014 | 12:08

Guten Tag Karl Käfer,

aufgrund Ihrer Ausführungen, gehe ich davon aus, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind und die Beitragshöhe für die Kranken- und Pflegeversicherung erfahren möchten.

Deshalb sollten Sie sich hinsichtlich der Höhe der Beitragsbelastung aufgrund des Bezugs einer Rente wegen BU aus betrieblicher Altersabsicherung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden.

Die Rente wegen BU aus betrieblicher Altersabsicherung stellt kein Arbeitentgelt aus abhängiger Beschäftigung dar und somit sind daraus auch keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu zahlen.

Ob und inwieweit dieser Rente wegen BU als Einkünfte im Sinne des Steuerrechts gelten oder nicht, klären Sie bitte mit einem Experten für das Steuerrecht z.B. beim Finanzamt, beim Lohnsteuerhilfeverein und einem Steuerberater/ einer Steuerberaterin. Achtung dadurch können für Sie ggf. Kosten entstehen.

8 Antworten

W*lfgangam 01.02.2014 | 16:50
Hallo Karl Käfer, bei betrieblichen Altersversorgungen (oder aus diesen vorgezogenen BU-Leistungen) werden für die Kranken- und Pflegeversicherung 17,55 % fällig, haben Sie sie Elterneigenschaft nicht, dann 17,80 %. Von etwaigen Steuern mal abgesehen ... Gruß w.
Oliviaam 01.02.2014 | 17:29
Frage an W*lfgang Gibt es dabei einen Freibetrag? Ich las, dass man unter 100 Euro noch keinen KK-Beitrag leisten müsse, oder werden EM-Rente und Zusatzrente zusammengezählt?
W*lfgangam 01.02.2014 | 17:56
Olivia schrieb

Der Betrag ist im Jahr 2014 monatlich 138,25 €.

Soweit iich verstanden habe, entfallen die KK-Beiträge, wenn die Zusatzrente unter dieser Summe bleibt.

Hallo Olivia, bei der freiwilligen KV wird die gesamte wirtschaftliche Leistungskraft des Mitglieds berücksichtigt (also alles zusammen): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html… Lediglich bei Familienangehörigen, die mitversichert werden, gibt es Freibeträge auf 'geringe' Einkünfte, bevor die selbst zahlen müssen. Der beste Weg, diese Fragen beantwortet zu kommen, ist der zur KK. Die Renten-Experten können sie nicht beantworten/Andere (ich) schwimmen da doch etwas. Es gibt auch ein Krankenkassen-Forum: http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/… Gruß w.
Oliviaam 01.02.2014 | 18:00
Danke @ W*lfgang Hab vorher nicht genau gelesen, es geht hier um freiwillige KK. Mir ging es um die gesetzl. KK.
Oliviaam 01.02.2014 | 23:47
Der Betrag ist im Jahr 2014 monatlich 138,25 €. Soweit iich verstanden habe, entfallen die KK-Beiträge, wenn die Zusatzrente unter dieser Summe bleibt.
Herz1952am 02.02.2014 | 02:55
Hallo W*lfgang, Hallo Olivia Wieso geht es hier um freiwillige KK? Ich musste bei meiner EM-Rente auch einen Antrag auf "freiwillige KV" stellen. Ich habe das bis heute nicht richtig verstanden. Aber ich bin nach wie vor gesetzlich krankenversichert. Mein Berater hat mich damals aufgeklärt, dass es bei der Krankenkasse der Rentner halt so ist. (freiwillig). Was anderes wäre es bei der PV. Ansonsten wie gesagt, bis zur genannten Freigrenze von z.Zt. ca.138,25 € KV/PV frei. Da diese kein Freibetrag ist, muss bei Überschreitung (man sollte da sogar -,25 € darunterbleiben) auch von nur 1,--€ für den g e s a m t e n Betrag Beiträge bezahlt werden (voller KV/PV Satz). Steuerlich kommt es darauf an, welcher Steuerfreibetrag bei der Rente zugrunde liegt. Dieser bleibt fest. Der Rest + Erhöhungen + volle Betriebsrente ist steuerpflichtiges Einkommen. Ob Steuer anfällt, kommt darauf an, ob die Freibeträge Einkommensteuer überschritten werden. Herz1952
Herz1952am 02.02.2014 | 03:05
Hallo Herr Käfer, die Krankenkasse kann Ihnen kompetentere Auskunft geben. Denn wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichert sind (z.B.: bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze) könnte es - zumindest was KV/PV betrifft etwas anders aussehen. Bei privater KV sowieso. Herz1952
W*lfgangam 02.02.2014 | 20:05
Hallo zusammen, das mit dem Freibetrag auf andere Versorgungsbezüge bei einer Versicherungspflicht ist richtig (irgendwie muss ich bei 'Freibetrag' gleich in Richtung freiwillige KV geschwenkt sein). Und wie Herz1952 schreibt, ist es kein allgemeiner Freibetrag, bei Überschreiten ist alles beitragspflichtig. Herz1952 wird deswegen nur freiwilliges Mitglied der KK sein, da die so genannte 9/10 Belegung bei Rentenantrag nicht vorhanden war. Dazu wird zunächst das gesamt mögliche Krankenversicherungsleben zugrunde gelegt, in der Mitte geteilt. Die erste Hälfte ist unbedeutend, in der letzten Hälfte müssen mind. 90 % dieser Zeit Mitgliedszeiten - gleich welcher Art - einer gesetzlichen KK sein, dann sind auch die Voraussetzungen für Krankenversicherung(spflicht) der Rentner erfüllt. Wenn nicht, geht's in die freiwillige KV. Eine Mitgliedlücke von nur 2.5 Jahren ist meist schon zu lang. Bei Einkünften deutlich unter 1000 EUR kann es dann verhältnismäßig ganz schön teuer werden. Gruß w.
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