Hallo Angela,
Ihre Überlegungen sind zutreffend. Mit der Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie einen ungefähren Anhalt über die Höhe der Witwenrente im Sterbevierteljahr, wenn statt einer Erwerbsminderung der Tod eingetreten wäre.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung